Wissenswertes rund um Erbrecht, Mehrwertsteuer & Probezeiten – UP|DATE September 2022
Die dritte diesjährige Ausgabe des Newsletters von TREUHAND|SUISSE greift wieder spannende Themen für KMU und Privatpersonen auf – von Erbrecht über Mehrwertsteuer bis hin zur Probezeit.
Im Januar 2023 tritt ein revidiertes Erbrecht in Kraft mit dem Ziel einer flexibleren Ausgestaltung. Neu sind ab 2023 nur noch die Hälfte statt drei Viertel des gesetzlichen Erbteils pflichtteilsgeschützt. Der Pflichtteil für die Eltern erübrigt sich sogar ganz.
Gute Nachrichten für Vereine – steuerliche Erleichterungen gelten ab dem kommenden Jahr sowohl für Vereine als auch gemeinnützige Institutionen. Deren mehrwertsteuerpflichtige Umsatzgrenze wird dann von 150 000 Franken auf 250 000 angehoben.
Eine Probezeit ist keine Einbahnstrasse: Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – beide Parteien können diese Phase nutzen, um sich einen guten Eindruck über den gemeinsamen Arbeitsalltag zu verschaffen. Welche gesetzlichen Anforderungen es hier zu berücksichtigen gilt, zeigt die neuste UP|DATE. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen – es lohnt sich.
Solltest du Detailfragen zu den nachfolgenden Themen haben, zögere nicht unsere Expertinnen und Experten um Rat zu fragen. Wir sind in 10 betriebswirtschaftlichen Disziplinen zu Hause, darunter auch Steuern und Recht, und beraten KMU daher ganzheitlich.