NBU-Abzug Schweiz: Alles Wichtige zur NBU (Nichtberufsunfallversicherung)

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Sozialsystems. Sie bietet Arbeitnehmenden Versicherungsschutz gegen Unfälle, die ausserhalb der beruflichen Tätigkeit passieren. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der NBU, ihre Bedeutung und spezifische Regelungen wie NBU-Abzüge erläutert. Wir widmen uns den häufig gestellten Fragen zum NBU-Abzug. 

Was ist die NBU?

Die Unfallversicherung in der Schweiz ist zweigeteilt und besteht aus der Berufsunfallversicherung (BU) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBU). 

Betriebsunfallversicherung

Die BU sichert Unfälle und Berufskrankheiten ab, die während der Arbeitszeit auftreten. Diese Versicherung müssen Arbeitgeber für alle Angestellten abschliessen, unabhängig von deren Arbeitszeit. 

Nichtbetriebsunfallversicherung

Im Gegensatz dazu deckt die NBU Unfälle ab, die in der Freizeit oder auf dem Arbeitsweg geschehen. 

Die NBU-Versicherung ist für Mitarbeiter obligatorisch, die mindestens acht Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeiten. Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden pro Woche tätig sind, sind jedoch für Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg durch die BU-Versicherung versichert.  

Bedeutung der NBU

Die NBU bietet eine finanzielle Absicherung und schützt Arbeitnehmer vor den Folgen von Unfällen in der Freizeit. Dies schliesst Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation sowie Lohnausfälle ein. Ohne diese Versicherung wären viele Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt. Die Bedeutung der NBU wird auch durch die Tatsache unterstrichen, dass Freizeitunfälle eine der häufigsten Ursachen für längere Arbeitsausfälle sind. Im Jahr 2022 wurden den Schweizer Unfallversicherern nach UVG über 600.000 Freizeitunfälle gemeldet. Freizeitunfälle verursachen mit über 60% den grössten Kostenanteil für Versicherungsleistungen. (Quelle: SUVA) 

NBU Beitrag Schweiz 2024

In der Schweiz ist der NBU-Beitrag gesetzlich geregelt und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer entsprechend zu versichern. Grundsätzlich wird der NBU-Beitrag vom Arbeitnehmer bezahlt. Arbeitgeber können diese Kosten aber auch vollständig übernehmen oder auch nur teilweise vom Lohn abziehen. Die Beitragshöhe kann je nach Versicherungsanbieter und individueller Vereinbarung leicht variieren und hängt ab von:

  • Brutto-Lohnsumme 
  • Branche des Unternehmens (Berufsrisiko) 

 Die jeweiligen Beitragssätze werden in der Regel zum Ende des Vorjahres veröffentlicht.

Die NBU wird entweder bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (SUVA) oder bei privaten Anbietern abgeschossen. Hierbei gilt, dass gewisse Branchen, z.B. mit einem höheren Berufsrisiko wie das Handwerk, zwingend bei der SUVA versichert werden. 

Berechnung des Beitrags:

Der Beitragssatz liegt typischerweise zwischen 1 und 2 Prozent des Bruttolohnes. Bei einem geringeren Pensum fällt also entsprechend der Beitrag (prozentualer Anteil) geringer aus.
Für unsere Kunden arbeiten wir u.a. mit Netzwerkpartnern zusammen, die bei verschiendenen Versicherern Angebote anfragen, um den bestmöglichen Tarif bieten zu können. 

Wer zahlt die NBU?

Während die Beiträge für die BU vom Arbeitgeber übernommen werden, zahlen die Arbeitnehmer die NBU-Beiträge. In den meisten Fällen wird der NBU-Beitrag direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen.  

Teilweise bestehen auch andere Lösungsansätze, z.B. kann es sein, dass der Arbeitgeber sämtliche Beiträge übernimmt und den Arbeitnehmer somit von diesen entlastet. 

NBU-Abzug bei Studenlohn und unregelmässiger Arbeitszeit?

Für Arbeitnehmer mit Stundenlohn oder unregelmässiger Arbeitszeit gelten besondere Regelungen. Hier wird der Beitrag ebenfalls prozentual vom monatlichen Bruttolohn abgezogen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Beitrag korrekt berechnet und abgeführt wird.

Auch bei Teilzeitkräften ist der Arbeitgeber verpflichtet, die NBU abzuschliessen. Der Beitrag wird anteilig je nach Arbeitszeit berechnet. Erfolgt die Arbeitserbringung auf Stundenbasis, greift dasselbe Prinzip. Wichtig ist, dass mindestens acht Stunden pro Woche geleistet werden.

NBU bei weniger als 8h pro Woche

Wer also weniger als acht Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber beschäftigt ist (mehrere Arbeitsverhältnisse werden nicht zusammengezählt), ist nicht über den Arbeitgeber NBU-versichert. In diesem Fall werden also auch keine NBU-Beiträge vom Lohn abgeführt. Stattdessen sind sie ausschliesslich über die Berufsunfallversicherung (BU) versichert, die alle Unfälle während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg abdeckt, aber keine Freizeitunfälle. 

 Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden die Woche angestellt sind, müssen daher bei ihrer privaten Krankenkasse die Unfallversicherung einschliessen. Diese zusätzliche Versicherung bietet Schutz für Unfälle, die ausserhalb der beruflichen Tätigkeit geschehen. 

Ab wann gilt die NBU?

Die NBU gilt ab dem ersten Arbeitstag und endet in der Regel 30/31 Tage nach dem letzten Arbeitstag beim Arbeitgeber. In dieser Zeit sind Arbeitnehmer gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wenn ein Arbeitnehmer länger als 31 Tage ohne Arbeitgeber ist, kann er die NBU durch eine Abredeversicherung beim vorherigen Arbeitgeber verlängern. Diese Abredeversicherung muss rechtzeitig abgeschlossen werden, um eine nahtlose Absicherung zu gewährleisten. Arbeitnehmer können den Versicherungsschutz über die Abredeversicherung bis zu sechs Monate verlängern.  

NBU-Abzug bei mehreren Arbeitgebern

Bei Mehrfachbeschäftigung, also wenn ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist, stellt sich die Frage, wie die NBU-Beiträge korrekt abgeführt werden. Die Regelungen sehen vor, dass jeder Arbeitgeber die NBU-Beiträge für die von ihm bezahlte Arbeitszeit abzieht, sofern der Arbeitnehmer insgesamt mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet. Wenn die Summe der Arbeitszeiten bei allen Arbeitgebern (mehrere Arbeitsverhältnisse werden nicht zusammengezählt) acht Stunden pro Woche übersteigt, muss der Arbeitnehmer nicht zusätzlich eine separate NBU-Versicherung abschliessen. 

In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer jedem seiner Arbeitgeber mitteilen muss, dass er mehreren Beschäftigungen nachgeht und wie viele Stunden er insgesamt arbeitet. Jeder Arbeitgeber führt dann den anteiligen Beitrag für die NBU ab.  
 

Beispiel:

Arbeitgeber A: 4 Stunden pro Woche 

Arbeitgeber B: 6 Stunden pro Woche 

In diesem Fall übersteigt die Gesamtarbeitszeit die Schwelle von acht Stunden, und beide Arbeitgeber müssen jeweils den anteiligen NBU-Beitrag für die von ihnen bezahlten Stunden abführen.

NBU-Abzug in der Lohnabrechnung

Der NBU-Abzug wird in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers deutlich ausgewiesen. Dies ermöglicht Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Arbeitnehmer. Der Abzug erfolgt in der Regel monatlich und wird als Prozentsatz vom Bruttolohn berechnet. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmässig die Lohnabrechnungen überprüfen, um sicherzustellen, dass die Abzüge korrekt sind. 

Fazit

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems, denn sie bietet umfassenden Schutz für Arbeitnehmer gegen Unfälle in der Freizeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Versicherung abzuschliessen und die Beiträge korrekt abzurechnen. In der Regel wird der NBU-Beitrag direkt vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen, sprich vom Arbeitnehmer selbst bezahlt. 

Bei Fragen rund um die korrekte Versicherung von Arbeitnehmern, stehen unsere Experten dir gerne zur Verfügung. 

Yvonne Arnet

Als Fachfrau für Sozialversicherung hat Yvonne Arnet ihre Leidenschaft für das Personalwesen entdeckt. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Treuhandbereich und ihrer Expertise in der Lohnbuchhaltung setzt sie sich mit viel Fingerspitzengefühl für die Anliegen des Personals – intern sowie extern – ein.

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