Ferienimmobilien, Eigenmietwert-Abschaffung und CEO-Ausfall – UP|DATE April 2026
Der neue Newsletter von TREUHAND|SUISSE widmet sich wieder aktuellen und relevanten Themen für Privatpersonen sowie KMU – in dieser Ausgabe geht es um steuerliche Aspekte beim Kauf von Ferienimmobilien im Ausland, die Abschaffung des Eigenmietwerts sowie die Auswirkungen eines plötzlichen Ausfalls der Unternehmensleitung.
UP|DATE April 2026 - In Kürze
Steuern: Das Haus am Meer
Wer eine Ferienimmobilie im Ausland erwerben möchte, sollte die steuerlichen Konsequenzen sorgfältig prüfen. Neben Kaufnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Mehrwertsteuer oder Notariatsgebühren fallen auch laufende Steuern sowie mögliche Abgaben bei Vermietung oder Vererbung an. Zudem bleibt die Deklaration in der Schweiz relevant und beeinflusst den Steuersatz.
Abschaffung Eigenmietwert – Wie geht es weiter?
Das neue System ohne Eigenmietwert wird frühestens 2028 eingeführt. Gleichzeitig entfallen wichtige Steuerabzüge, etwa für Hypothekarzinsen oder Unterhalt. Übergangsregelungen bestehen teilweise, langfristig müssen Eigentümer jedoch ihre Finanzierung und Steuerplanung neu ausrichten.
Wenn der CEO plötzlich ausfällt
Fällt die Unternehmensleitung unerwartet aus, kann ohne geregelte Stellvertretung die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährdet sein. Banken und Behörden akzeptieren nur offiziell eingetragene Zeichnungsberechtigungen. Klare Stellvertretungsregelungen, Notfallpläne und definierte Kompetenzen sind daher entscheidend für den Fortbestand des Betriebs.
Kapitalherabsetzung in der Schweiz – Was KMU wissen müssen
Die Kapitalherabsetzung ist ein rechtliches und finanzielles Instrument für Unternehmen in der Schweiz. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet sie strategische Möglichkeiten zur Restrukturierung, zur Anpassung der Eigenkapitalstruktur oder zur Deckung von Verlusten. Gleichzeitig ist das Thema komplex und mit rechtlichen sowie steuerlichen Fallstricken verbunden. In diesem Beitrag beleuchten wir die verschiedenen Formen der Kapitalherabsetzung, ihre Voraussetzungen und die Folgen für Aktionäre.
Was genau bedeutet Kapitalherabsetzung?
Bei der Kapitalherabsetzung handelt es sich um eine Reduktion des in den Statuten kundgegebenen und im Handelsregister eingetragenen, gezeichneten Aktienkapitals. Die Kapitalherabsetzung ist in erster Linie im Aktienrecht geregelt und kommt erfahrungsgemäss meist bei Aktiengesellschaften zur Anwendung. Die Bestimmungen des Aktienrechts sind auf den Schutz der Gläubiger ausgerichtet, da die Kapitalherabsetzung zu einer Verminderung der Haftungsbasis der Gesellschaft führt. Die Kapitalherabsetzung kann entweder durch eine Herabsetzung des Nennwertes oder durch die Vernichtung von Aktien erfolgen (Art. 653j OR). Dabei darf das Aktienkapital nicht auf unter CHF 100’000 reduziert werden.
Was sind die Gründe für eine Kapitalherabsetzung?
Die Kapitalherabsetzung kann aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt werden:
- Beseitigung einer Überkapitalisierung und Rückzahlung von nicht mehr benötigtem Kapital an die Aktionäre (steuerfrei)
- Vernichtung eigener Aktien
- Ermöglichung des Austritts einzelner Aktionäre aus der Gesellschaft
- Beseitigung einer Unterbilanz
- Verminderung von Kapitalsteuern

Wie läuft eine Kapitalherabsetzung ab?
Soll das Aktienkapital herabgesetzt werden, so ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die Gläubiger darauf hinzuweisen, dass sie unter Anmeldung ihrer Forderungen Sicherstellung verlangen können (sogenannter Schuldenruf). Dieser Schuldenruf ist im Schweizerischen Handelsamtblatt zu veröffentlichen (Art. 653 k OR) und gibt den Gläubigern eine Frist von 30 Tagen.
Bevor das Aktienkapital herabgesetzt werden kann, muss die Generalversammlung einen entsprechenden Beschluss fassen. Dieser Beschluss ist öffentlich zu beurkunden. In der Regel muss ein zugelassener Revisionsexperte an dieser Versammlung teilnehmen. Dieser bestätigt mit einer Prüfungsbestätigung, dass die Gläubigerforderungen auf Basis des Jahresabschluss bzw. Zwischenabschluss sowie dem Schuldenruf trotz der Kapitalherabsetzung vollständig gedeckt sind. Nur wenn alle Aktionäre einstimmig darauf verzichten, kann auf die Anwesenheit des zuständigen Revisionsepxerten verzichtet werden (Art. 653m Abs. 2 OR).
Sind alle Voraussetzungen der Kapitalherabsetzung erfüllt, so ändert der Verwaltungsrat die Statuten und stellt dabei fest, dass die Anforderungen des Gesetzes, der Statuten und des Generalversammlungsbeschlusses zum Zeitpunkt der Feststellungen erfüllt sind und dass ihm die Belege, die der Kapitalherabsetzung zugrunde liegen, vorlagen. Liegt der Bilanzstichtag im Zeitpunkt, in dem die Generalversammlung die Herabsetzung des Aktienkapitals beschliesst, mehr als sechs Monate zurück, so muss die Gesellschaft einen Zwischenabschluss erstellen (Art. 653l OR).
Auch der Beschluss über die Statutenänderung und die Feststellungen des Verwaltungsrats sind öffentlich zu beurkunden (Art. 652o OR).
Im Anschluss können die Unterlagen dem Handelsregister zur Eintragung eingereicht werden. Die frei gewordenen Mittel dürfen den Aktionären erst nach der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister ausgerichtet werden.
Deklarative und konstitutive Kapitalherabsetzung
Es gibt zwei Arten der Kapitalherabsetzung, welche unterschiedliche Auswirkungen auf Bilanz, Steuerbelastung und Aktionäre haben. Ein kurzer Überblick:
Eine häufig gewählte Variante ist die deklarative Kapitalherabsetzung, bei der eine vorhandene Unterbilanz buchhalterisch beseitigt wird, in dem eine Verrechnung der Unterbilanz mit dem Aktienkapital stattfindet. Da dabei kein neues Kapital eingebracht wird, liegt keine Sanierung, sondern eine technische Bilanzbereinigung vor. Bei einer deklarativen Kapitalherabsetzung kann sich die Stellung der Gläubiger nicht verschlechtern.
Demgegenüber steht die konstitutive Kapitalherabsetzung, bei der Kapital an die Aktionäre zurückgeführt wird. Das Unternehmen verliert in diesem Fall Substanz. Steuerrechtlich wird die konstitutive Kapitalherabsetzung als Teilliquidation betrachtet. Rückzahlungen, die über den Nennwert der Aktien und die Kapitaleinlagereserven hinausgehen, sind verrechnungssteuerpflichtig (Kapitaleinlageprinzip). Die konstitutive Kapitalherabsetzung bedeutet eine Verminderung der Gläubigersicherheit, da das Haftungssubstrat abnimmt. Aus diesem Grund unterliegt diese Form der Kapitalherabsetzung strengeren Gesetzesvorschriften.
Steuerliche Folgen nicht unterschätzen
Aktionäre spüren die Auswirkungen einer Kapitalherabsetzung unterschiedlich – je nachdem, welche Form gewählt wird. Erfolgt die Massnahme zur Beseitigung einer Unterbilanz, bleibt ihr wirtschaftlicher Status meist unverändert, auch wenn der Nennwert ihrer Aktien sinkt. Anders sieht es bei Rückzahlungen aus: Hier erhalten Aktionäre Kapital zurück, was einerseits willkommen sein kann, andererseits steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Kapitalherabsetzungen werden am Kapitalmarkt oft mit gemischten Gefühlen gesehen. Während eine bilanzielle Bereinigung das Vertrauen in die Unternehmensführung stärken kann, kann eine Auszahlung auch als Zeichen für fehlende Investitionsideen interpretiert werden. Für KMU, die meist nicht börsennotiert sind, spielen solche Signalwirkungen zwar eine geringere Rolle, dennoch sollte eine offene und transparente Kommunikation mit Investoren und Gesellschaftern gepflegt werden.
Folgen der Kapitalherabsetzung für Aktionäre
Die Kapitalherabsetzung kann je nach Gestaltung auch steuerliche Folgen für das Unternehmen und seine Aktionäre haben. Wird Kapital an die Aktionäre zurückgezahlt, kann dies grundsätzlich steuerfrei als Kapitalrückzahlung erfolgen, sofern es sich um Einlagen in das Gesellschaftskapital handelt, die im sogenannten Kapitaleinlageprinzip erfasst sind. Andernfalls droht eine steuerpflichtige Ausschüttung mit Verrechnungssteuerpflicht.
Auch die Auswirkungen auf die Verlustverrechnung sollten im Vorfeld geprüft werden. Deshalb empfiehlt es sich dringend, bei jeder geplanten Kapitalherabsetzung frühzeitig einen Steuerberater oder Treuhänder beizuziehen – gerade dann, wenn mehrere Stakeholder betroffen sind.
Fazit: Kapitalherabsetzung mit Augenmass und Strategie
Die Kapitalherabsetzung ist ein wirkungsvolles Instrument im Werkzeugkasten jedes Unternehmens. Sie kann helfen, die Bilanz zu bereinigen, Liquidität zurückzuführen oder das Eigenkapital effizienter zu strukturieren. Doch jede Variante, ob deklarativ oder konstitutiv, bringt ihre Besonderheiten mit sich.
Vor allem durch das neue Aktienrecht sind die Anforderungen klarer, aber auch strenger geworden. Unternehmen müssen sich intensiver mit dem Thema Schuldenruf, Gläubigerschutz und steuerlichen Folgen auseinandersetzen. Wer den Prozess sorgfältig plant, rechtzeitig Fachpersonen einbezieht und seine Aktionäre transparent informiert, kann die Kapitalherabsetzung jedoch als echten strategischen Vorteil nutzen.

Silvan Lattion
Als Revisionsstelle helfen wir deinem Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern verstehen uns auch als Sparringpartner, um dein wirtschaftliches Risiko zu minimieren.
NBU-Abzug Schweiz: Alles Wichtige zur NBU (Nichtberufsunfallversicherung)
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Sozialsystems. Sie bietet Arbeitnehmenden Versicherungsschutz gegen Unfälle, die ausserhalb der beruflichen Tätigkeit passieren. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der NBU, ihre Bedeutung und spezifische Regelungen wie NBU-Abzüge erläutert. Wir widmen uns den häufig gestellten Fragen zum NBU-Abzug.
Was ist die NBU?
Die Unfallversicherung in der Schweiz ist zweigeteilt und besteht aus der Berufsunfallversicherung (BU) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBU).
Betriebsunfallversicherung
Die BU sichert Unfälle und Berufskrankheiten ab, die während der Arbeitszeit auftreten. Diese Versicherung müssen Arbeitgeber für alle Angestellten abschliessen, unabhängig von deren Arbeitszeit.
Nichtbetriebsunfallversicherung
Im Gegensatz dazu deckt die NBU Unfälle ab, die in der Freizeit oder auf dem Arbeitsweg geschehen.
Die NBU-Versicherung ist für Mitarbeiter obligatorisch, die mindestens acht Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeiten. Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden pro Woche tätig sind, sind jedoch für Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg durch die BU-Versicherung versichert.
Bedeutung der NBU
Die NBU bietet eine finanzielle Absicherung und schützt Arbeitnehmer vor den Folgen von Unfällen in der Freizeit. Dies schliesst Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation sowie Lohnausfälle ein. Ohne diese Versicherung wären viele Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt. Die Bedeutung der NBU wird auch durch die Tatsache unterstrichen, dass Freizeitunfälle eine der häufigsten Ursachen für längere Arbeitsausfälle sind. Im Jahr 2022 wurden den Schweizer Unfallversicherern nach UVG über 600.000 Freizeitunfälle gemeldet. Freizeitunfälle verursachen mit über 60% den grössten Kostenanteil für Versicherungsleistungen. (Quelle: SUVA)

NBU Beitrag Schweiz 2024
In der Schweiz ist der NBU-Beitrag gesetzlich geregelt und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer entsprechend zu versichern. Grundsätzlich wird der NBU-Beitrag vom Arbeitnehmer bezahlt. Arbeitgeber können diese Kosten aber auch vollständig übernehmen oder auch nur teilweise vom Lohn abziehen. Die Beitragshöhe kann je nach Versicherungsanbieter und individueller Vereinbarung leicht variieren und hängt ab von:
- Brutto-Lohnsumme
- Branche des Unternehmens (Berufsrisiko)
Die jeweiligen Beitragssätze werden in der Regel zum Ende des Vorjahres veröffentlicht.
Die NBU wird entweder bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (SUVA) oder bei privaten Anbietern abgeschossen. Hierbei gilt, dass gewisse Branchen, z.B. mit einem höheren Berufsrisiko wie das Handwerk, zwingend bei der SUVA versichert werden.
Berechnung des Beitrags:
Der Beitragssatz liegt typischerweise zwischen 1 und 2 Prozent des Bruttolohnes. Bei einem geringeren Pensum fällt also entsprechend der Beitrag (prozentualer Anteil) geringer aus.
Für unsere Kunden arbeiten wir u.a. mit Netzwerkpartnern zusammen, die bei verschiendenen Versicherern Angebote anfragen, um den bestmöglichen Tarif bieten zu können.
Wer zahlt die NBU?
Während die Beiträge für die BU vom Arbeitgeber übernommen werden, zahlen die Arbeitnehmer die NBU-Beiträge. In den meisten Fällen wird der NBU-Beitrag direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen.
Teilweise bestehen auch andere Lösungsansätze, z.B. kann es sein, dass der Arbeitgeber sämtliche Beiträge übernimmt und den Arbeitnehmer somit von diesen entlastet.
NBU-Abzug bei Studenlohn und unregelmässiger Arbeitszeit?
Für Arbeitnehmer mit Stundenlohn oder unregelmässiger Arbeitszeit gelten besondere Regelungen. Hier wird der Beitrag ebenfalls prozentual vom monatlichen Bruttolohn abgezogen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Beitrag korrekt berechnet und abgeführt wird.
Auch bei Teilzeitkräften ist der Arbeitgeber verpflichtet, die NBU abzuschliessen. Der Beitrag wird anteilig je nach Arbeitszeit berechnet. Erfolgt die Arbeitserbringung auf Stundenbasis, greift dasselbe Prinzip. Wichtig ist, dass mindestens acht Stunden pro Woche geleistet werden.
NBU bei weniger als 8h pro Woche
Wer also weniger als acht Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber beschäftigt ist (mehrere Arbeitsverhältnisse werden nicht zusammengezählt), ist nicht über den Arbeitgeber NBU-versichert. In diesem Fall werden also auch keine NBU-Beiträge vom Lohn abgeführt. Stattdessen sind sie ausschliesslich über die Berufsunfallversicherung (BU) versichert, die alle Unfälle während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg abdeckt, aber keine Freizeitunfälle.
Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden die Woche angestellt sind, müssen daher bei ihrer privaten Krankenkasse die Unfallversicherung einschliessen. Diese zusätzliche Versicherung bietet Schutz für Unfälle, die ausserhalb der beruflichen Tätigkeit geschehen.
Ab wann gilt die NBU?
Die NBU gilt ab dem ersten Arbeitstag und endet in der Regel 30/31 Tage nach dem letzten Arbeitstag beim Arbeitgeber. In dieser Zeit sind Arbeitnehmer gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wenn ein Arbeitnehmer länger als 31 Tage ohne Arbeitgeber ist, kann er die NBU durch eine Abredeversicherung beim vorherigen Arbeitgeber verlängern. Diese Abredeversicherung muss rechtzeitig abgeschlossen werden, um eine nahtlose Absicherung zu gewährleisten. Arbeitnehmer können den Versicherungsschutz über die Abredeversicherung bis zu sechs Monate verlängern.

NBU-Abzug bei mehreren Arbeitgebern
Bei Mehrfachbeschäftigung, also wenn ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist, stellt sich die Frage, wie die NBU-Beiträge korrekt abgeführt werden. Die Regelungen sehen vor, dass jeder Arbeitgeber die NBU-Beiträge für die von ihm bezahlte Arbeitszeit abzieht, sofern der Arbeitnehmer insgesamt mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet. Wenn die Summe der Arbeitszeiten bei allen Arbeitgebern (mehrere Arbeitsverhältnisse werden nicht zusammengezählt) acht Stunden pro Woche übersteigt, muss der Arbeitnehmer nicht zusätzlich eine separate NBU-Versicherung abschliessen.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer jedem seiner Arbeitgeber mitteilen muss, dass er mehreren Beschäftigungen nachgeht und wie viele Stunden er insgesamt arbeitet. Jeder Arbeitgeber führt dann den anteiligen Beitrag für die NBU ab.
Beispiel:
Arbeitgeber A: 4 Stunden pro Woche
Arbeitgeber B: 6 Stunden pro Woche
In diesem Fall übersteigt die Gesamtarbeitszeit die Schwelle von acht Stunden, und beide Arbeitgeber müssen jeweils den anteiligen NBU-Beitrag für die von ihnen bezahlten Stunden abführen.

NBU-Abzug in der Lohnabrechnung
Der NBU-Abzug wird in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers deutlich ausgewiesen. Dies ermöglicht Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Arbeitnehmer. Der Abzug erfolgt in der Regel monatlich und wird als Prozentsatz vom Bruttolohn berechnet. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmässig die Lohnabrechnungen überprüfen, um sicherzustellen, dass die Abzüge korrekt sind.
Fazit
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems, denn sie bietet umfassenden Schutz für Arbeitnehmer gegen Unfälle in der Freizeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Versicherung abzuschliessen und die Beiträge korrekt abzurechnen. In der Regel wird der NBU-Beitrag direkt vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen, sprich vom Arbeitnehmer selbst bezahlt.
Bei Fragen rund um die korrekte Versicherung von Arbeitnehmern, stehen unsere Experten dir gerne zur Verfügung.

Yvonne Arnet
Als Fachfrau für Sozialversicherung hat Yvonne Arnet ihre Leidenschaft für das Personalwesen entdeckt. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Treuhandbereich und ihrer Expertise in der Lohnbuchhaltung setzt sie sich mit viel Fingerspitzengefühl für die Anliegen des Personals – intern sowie extern – ein.
Ordentliche Revision, Eingeschränkte Revision und Opting Out
Wirtschaftsprüfer spielen eine wichtige Rolle für Schweizer Unternehmen, indem sie vorausschauende Empfehlungen und einen Beitrag zur Risikominimierung basierend auf einer umfassenden Analyse liefern. Dieser Blogartikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der ordentlichen Revision, der eingeschränkten Revision und des Opting Out. Ausserdem erklären wir, was eine Revision ist, die Revisionspflicht in der Schweiz und die Anforderungen an eine Revisionsstelle.
Was ist eine Revision? (Bedeutung und Definition)
Unter Revision versteht man die unabhängige Überprüfung der Finanzberichterstattung eines Unternehmens. Ziel ist es, das Vertrauen in die Jahresabschlüsse der Prüfkunden zu stärken. Revisoren bzw. Wirtschaftsprüfer überprüfen dabei, ob der Abschluss des zu prüfenden Unternehmens in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit dem Regelwerk der Rechnungslegung (bspw. dem Obligationenrecht) aufgestellt wurde.
Revisionspflicht Schweiz
In der Schweiz ist die Revisionspflicht im Obligationenrecht (OR) verankert. Dem Revisionsrecht unterliegen sowohl Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften als auch Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Dabei ist die Art der Revision – eingeschränkte oder ordentliche Revision – von der Unternehmensgrösse und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung bestimmt.
Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten, unterliegen der ordentlichen Revision:
- Bilanzsumme von 20 Millionen CHF
- Umsatzerlös von 40 Millionen CHF
- 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen eine eingeschränkte Revision durchführen lassen. Sofern ein Unternehmen weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat und sämtliche Aktionäre zustimmen, kann auf eine eingeschränkte Revision verzichtet werden (sogenanntes Opting Out).

Ordentliche Revision, Eingeschränkte Revision und Opting Out
Drei Begriffe prägen die Welt der Wirtschaftsprüfer:innen – die ordentliche Revision, eingeschränkte Revision sowie das Opting Out – welche wir im folgenden erläutern:
Ordentliche Revision
Ziel der ordentlichen Revision ist die Feststellung, dass die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen (betrügerischen) Handlungen oder Irrtümern ist. Zur Durchführung einer ordentlichen Revision verpflichtet sind Gesellschaften, welche die oben beschriebenen Grössenkriterien erfüllen, Publikumsgesellschaften und Gesellschaften, welche eine Konzernrechnung zu erstellen haben. Ebenfalls kann auf Verlangen von Gesellschaftern mit einer Beteiligung von 10% am Grundkapital, auf Anordnung der Statuten oder durch Beschluss der Generalversammlung, eine ordentliche Revision notwendig werden. Bei der ordentlichen Revision handelt es sich um eine Prüfungsart, bei welcher eine hinreichende Prüfungssicherheit (rund 95%) erlangt werden soll. Es wird ein positiv formuliertes Prüftestat erteilt:
« Wir haben die Jahresrechnung der Gesellschaft– bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Erfolgsrechnung und der Geldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht die beigefügte Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. »
Zusätzlich wird die Existenz eines Internen Kontrollsystem (IKS) testiert und bestätigt, ob der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht. Zum Schluss wird eine Empfehlung über die Genehmigung der Jahresrechnung ausgesprochen. Neben dem Bericht an die Generalversammlung ist durch die Revisionsstelle zusätzlich ein Umfassender Bericht an den Verwaltungsrat zu erstellen, in welchem Feststellungen über die Rechnungslegung, das IKS sowie die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung erläutert werden. Folgende Aufgaben sind durch die Revisionsstelle bei einer ordentlichen Revision zu bewältigen:
- Risikobeurteilung und Prüfungsplanung: Identifikation und Bewertung der wesentlichen Risiken, welche die Jahresrechnung beeinflussen könnten. Entwicklung eines Prüfungsplans basierend auf diesen Risiken.
- Prüfung des internen Kontrollsystems: Gewinnung eines Verständnisses des Internen Kontrollsystems und Bestätigung dessen Existenz. Das wirksame Funktionieren des Internen Kontrollsystems wird bei einer ordentlichen Revision nicht bestätigt, kann aber überprüft werden, mit dem Ziel, den Umfang der Einzelfallprüfungen zu reduzieren.
- Einzelfallprüfungen: Stichprobenartige Überprüfung von Geschäftsvorfällen und Salden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahresrechnung sicherzustellen.
- Bestätigungsanfragen: Einholen von Bestätigungen von Dritten, wie beispielsweise Banken oder Debitoren zur Verifizierung von Salden und Geschäftsvorfällen.
- Inventurbeobachtung: Teilnahme der Revisionsstelle an der Inventur der Vorräte, um sich von deren Existenz und Zustand zu überzeugen.
Speziell hervorzuheben ist, dass bei einer ordentlichen Revision keine systematische Suche nach dolosen Handlungen oder sonstigen Verstössen gegen gesetzliche oder andere Vorschriften zu erwarten ist. Die Prüfung ist so zu planen und auszuführen, dass mit hinreichender Sicherheit wesentlich falsche Darstellungen aufgedeckt werden können
Eingeschränkte Revision
Die eingeschränkte Revision ist eine im Vergleich zur ordentlichen Revision weniger umfangreiche Prüfung der Jahresrechnung und vermittelt eine Prüfungssicherheit von rund 60%. In der Folge wird ein negativ formuliertes Prüftestat erteilt:
« Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entsprechen. »
Im Vergleich zur ordentlichen Revision wird bei der eingeschränkten Revision auch keine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung abgegeben. Aber was wird bei einer eingeschränkte Revision genau gemacht? Hierbei konzentriert sich die Revisionsstelle auf folgende Aufgaben:
- Risikobeurteilung und Prüfungsplanung
- Befragungen
- Analytische Prüfungshandlungen
- Angemessene Detailprüfungen
Nicht Bestandteil der eingeschränkten Revision sind hingegen:
- Prüfung des internen Kontrollsystems und der verwendeten IT-Systeme
- Keine Inventurbeobachtung und keine Drittbestätigungen
- Keine Befragungen oder weitere Prüfungen zur Aufdeckung von deliktischen Handlungen und weiteren Gesetzesverstössen
So konzentriert sich eine eingeschränkte Revision auf die im Unternehmen vorhandenen Unterlagen, wobei die Revisionsstelle bei der Prüfung von der Richtigkeit der erhaltenen Auskünfte und Unterlagen ausgehen kann, solange keine gegenteiligen Hinweise vorliegen (Grundsatz von Treu und Glauben). Sollten während der Prüfung Gesetzesverstösse mit einem direkten Bezug zur Jahresrechnung identifiziert werden, so wird ein Hinweis im Revisionsstellenbericht vorgenommen, sofern der Gesetzesverstoss aus Sicht der Revisionsstelle für die Meinungsbildung der Berichtsempfänger von Bedeutung ist.
Opting Out
Wie bereits erwähnt, kann ein Unternehmen mit weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und, sofern sämtliche Aktionäre bzw. Inhaber zustimmen, auf eine eingeschränkte Revision verzichten.
In diesem Fall ist die Rede von Opting Out. Es handelt sich dabei um einen formellen Beschluss der Generalversammlung (Einverständnis aller Aktionäre bzw. Inhaber) und dieser ist entsprechend im Handelsregister einzutragen. Die Eintragung im Handelsregister ist zentral, da ohne einen solchen Eintrag ein sogenannter Organmangel vorliegt und seitens Behörde angezeigt wird.
Die Revision im Überblick

Anforderungen an eine Revisionsstelle
Eine Revisionsstelle hat verschiedene gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen, um die Prüfung von Jahresrechnungen durchführen zu dürfen. Dazu gehören:
Zulassung
Bei einer gesetzlichen Revisionspflicht müssen die Revisionsstelle sowie der Leitende Revisor über eine Zulassung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) verfügen. Dabei richtet sich die Art der erforderlichen Zulassung nach der Revisionsart. Eine ordentliche Revision ist von zugelassenen Revisionsexpert:innen und eine eingeschränkte Revision mindestens von zugelassenen Revisor:innen vorzunehmen.
Um bei der RAB zugelassen zu werden, sind Nachweise zur Ausbildung und Fachpraxis zu erbringen. Es gelten die folgenden Kriterien (keine komplette Auflistung):
Zugelassener Revisionsexperte
Dipl. Wirtschaftsprüfer; Dipl. Treuhandexperte mit 5 Jahren Fachpraxis; Treuhänder mit eidgenössischen Fachausweis und 12 Jahren Fachpraxis.
Zugelassener Revisor
Analog zugelassener Revisionsexperte, wobei nur ein Jahr Fachpraxis nachgewiesen werden muss.
Unabhängigkeit
Die Revisionsstelle muss unabhängig vom zu prüfenden Unternehmen sein und sich ihr Prüfurteil objektiv bilden. Die Unabhängigkeit darf weder tatsächlich noch dem Anschein nach beeinträchtigt sein. So ist beispielsweise die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des Prüfkunden, die Annahme von wertvollen Geschenken oder die Übernahme eines Auftrages, welcher zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit führt, nicht mit der Unabhängigkeit vereinbar. Zwischen der ordentlichen und der eingeschränkten Revision gibt es zwei wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Unabhängigkeit:
Bei der ordentlichen Revision darf der leitende Revisor das Mandat während maximal sieben Jahren ausführen und muss nach Ablauf dieser Frist wegrotieren. Diese Rotationspflicht soll sicherstellen, dass sich die Vertrautheit nicht auf die kritische Grundhaltung des Prüfers auswirkt. Die eingeschränkte Revision kennt keine Rotationspflicht.
Im Gegensatz zur ordentlichen Revision ist bei der eingeschränkten Revision das Mitwirken bei der Buchführung sowie anderer Dienstleistungen für den Prüfkunden erlaubt. Solche Tätigkeiten sind im Sinne der Transparenz im Revisionsstellenbericht offenzulegen. Durch die Revisionsstelle sind organisatorische und personelle Massnahmen zu treffen, um eine Selbstüberprüfung zu vermeiden. So erfolgt die Mitwirkung in der Buchführung durch eine andere Abteilung und Person, welche nicht an der Revision beteiligt ist.
Welche Vorteile bietet eine Revisionsstelle?
Eine Revisionsstelle bringt Unternehmen zahlreiche Vorteile, die ihre finanzielle Stabilität und Glaubwürdigkeit stärken. Dazu gehören unter anderem:
Verbesserte Finanzberichterstattung
Die unabhängige Überprüfung einer Revisionsstelle erhöht die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung. Dies reduziert Fehler und sorgt für eine präzise Darstellung der Finanzlage des Unternehmens. Sie sind die Basis fundierter unternehmerischer Entscheidungen.
Stärkung interner Kontrollen
Eine Revisionsstelle gewinnt ein Verständnis des internen Kontrollsystems eines Unternehmens. Durch die Identifizierung und Behebung von Schwachstellen werden Fehler und betrügerische Aktivitäten reduziert. Starke interne Kontrollen sind entscheidend für den Schutz der Unternehmensvermögenswerte und die Integrität der Finanzberichterstattung.
Erhöhtes Vertrauen der Stakeholder
Stakeholder wie Investoren, Kreditgeber, Kunden und Mitarbeiter verlassen sich auf die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung eines Unternehmens. Eine unabhängige Revision stärkt das Vertrauen dieser Stakeholder und verbessert die Beziehungen. Dies erleichtert die Kapitalbeschaffung, schafft Geschäftsmöglichkeiten und stärkt den Ruf des Unternehmens.
Wann braucht es ausserdem Zugelassene Revisionsexperten/Revisoren?
Das Schweizer Gesetz kennt verschiedene weitere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsfälle (sogenannte Spezialprüfungen). Das Gesetz gibt jeweils vor, ob die Prüfung durch einen Zugelassenen Revisor oder einen Zugelassenen Revisionsexperten vorgenommen werden muss.
Beispiele für Spezialprüfungen:
- Gründungsprüfung
- Kapitalerhöhungsprüfung
- Kapitalherabsetzungsprüfung
- Prüfung der Fusion von Gesellschaften
- Prüfung der Spaltung von Gesellschaften
- Prüfung der Umwandlung von Gesellschaften
Fazit
Die Revision ist ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Transparenz und der Risikominimierung Schweizer Unternehmen. Ob eingeschränkte oder ordentliche Revision, jede Art hat ihre spezifischen Anforderungen und Anwendungsbereiche. Durch strenge gesetzliche Vorgaben wird sichergestellt, dass die Revisionsstellen ihre Aufgaben unabhängig und qualifiziert durchführen.

Silvan Lattion
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Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Schweiz ab 2024
Seit der Annahme der AHV-Reform im September 2022 steht fest: Die Mehrwertsteuer (Schweiz) wird sich ab 2024 erhöhen. Warum diese Anpassung für gewisse Branchen und Unternehmen jetzt schon von Bedeutung ist und was es in Bezug auf die MWST 2024 zu tun gilt, verrät dir dieser Blogartikel.
AHV-Reform soll Defizite im Schweizer Rentensystem abfedern
Die Finanzierungslücke in der AHV ist längst kein Geheimnis mehr – es ist davon auszugehen, dass die Liquidität der schweizerischen Altersvorsorge nicht ausreicht, um die laufenden Renten abzudecken. Dieser Tatbestand wird sich mit dem Renteneintritt der Generation «Baby Boomer» noch verschärfen. Der entstandene Finanzierungsbedarf soll nun mit einer Reform des Schweizer Rentensystems ausgeglichen werden.
Am 25. September 2022 haben stimmberechtigte Schweizer:innen über eine Zusatzfinanzierung der AHV abgestimmt. Mit 55,1% Stimmen wurde für die MWST Erhöhung ab 2024 gestimmt. Im Dezember 2022 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der neuen MWST-Sätze auf den 01.01.2024 beschlossen. Weitere wichtige Massnahmen im Zuge der AHV-Reform waren die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 für Frauen oder auch Anreize zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nach dem 65. Lebensjahr.
MWST-Erhöhung 2024
Die MWST-Erhöhung 2024 impliziert eine Erhöhung des Standardsteuersatzes, des reduzierten Steuersatzes sowie des Steuersatzes für Beherbergung.
Der Standardsteuersatz betrifft – kurz gesagt – alle Leistungen, die nicht unter den reduzierten Steuersatz oder den Sondersteuersatz fallen, welche wir im Folgenden abgrenzen werden. Mit der AHV-Reform wird der Standardsteuersatz von 7,7 auf 8,1% ansteigen.
Der reduzierte Steuersatz von neu 2.6% bezieht sich auf das Entgelt (und die Einfuhr) von Lieferungen wie zum Beispiel Wasser in Leitungen, Nahrungsmittel und Zusatzstoffe, Vieh, Geflügel, Fisch, Getreide. Weitere Leistungen zeigt die Eidgenössische Steuerverwaltung: Aktuelle Schweizer Mehrwertsteuersätze | ESTV (admin.ch)

«Der Sondersatz auf Beherbergungsleistungen findet Anwendung auf dem Gewähren von Unterkunft einschliesslich der allfälligen Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat in Rechnung gestellt wird.» so die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV. Dieser Steuersatz wird per 01.01.24 auf 3.8% erhöht.
Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze wird die Eidgenössische Steuerverwaltung ebenso die Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten anpassen:

Abrechnung der Mehrwertsteuer (Schweiz 2024)
Grundsätzlich kann die Mehrwertsteuer auf zwei Arten abgerechnet werden: Entweder erfolgt die Deklaration nach vereinnahmtem Entgelt (nach Geldfluss) oder vereinbartem Entgelt (Datum der Rechnungsstellung). Um herauszufinden, welcher Steuersatz anzuwenden ist, zählt jedoch nicht die Methode, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Eine Herausforderung für die Steuerpflichtigen beinhaltet die MWST-Deklaration: Die ESTV nimmt die Anpassungen der MWST-Abrechnungsformulare mit den neuen Steuersätzen erst ab der MWST-Abrechnung vom 3. Quartal 2023 vor. Sofern vorher eine Leistung im 2024 mit den neuen Steuersätzen verrechnet werden soll (z.B. ein Zeit- oder Service-Abo), solltest du diese mit den alten Steuersätzen deklarieren und zum Jahresende korrigieren.
Die Anpassungen in der Finanzbuchhaltungssoftware sollten frühzeitig angestossen werden. Wir empfehlen daher, den Software-Support zu kontaktieren und die erforderlichen Updates vorzunehmen.
Periodenübergreifende Leistungen: Welche MWST-Sätze gelten?
Nicht selten finden Leistungen mit einer längeren Laufzeit jahresübergreifend statt. Dies ist zum Beispiel bei Telefon- oder Internetverträgen, Serviceverträgen oder Freizeit-Abos der Fall. Hier werden Leistungen bereits als Jahresbeitrag abgeschlossen und zu Beginn fakturiert.
Massgebend ist der Leistungszeitraum: Für den korrekten MWST-Satz ist entscheidend, wann die Leistung erbracht wird und nicht wann diese fakturiert wird, wie die Beispiele zeigen:
Beispiel Telekommunikationsvertrag:
Ein Mobilfunkvertrag wird am 06.03.23 für ein Jahr abgeschlossen. In diesem Fall sollte die Rechnung aufgeteilt werden. Die erste Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom 06.03.23 bis zum 31.12.23. Eine zweite Rechnung beinhaltet dann den neusten MWST-Satz vom 01.01.24 bis zum 05.03.24. Den beiden Rechnungen liegt dann der jeweilige massgebliche MWST-Satz zu Grunde. Andernfalls hat der Steuerpflichtige die Gesamtleistung zum höheren Steuersatz abzurechnen.
Beispiel Vorauszahlung bei einem Bauprojekt:
Im Zuge eines Sanierungsprojektes werden Vorauszahlungen in 2023 für Lieferungen im Folgejahr geleistet. In diesem Fall muss bereits der neue Steuersatz angewendet werden, da die effektive Leistungserbringung erst in 2024 erfolgt.
Neben Rechnungen für periodenübergreifende Leistungen oder Vorauszahlungen gilt dasselbe Vorgehen für Guthaben in 2024, welche sich auf den Leistungsreitraum 2023 beziehen. Dies betrifft zum Beispiel eine Retoure in 2024, dessen Bestellung bereits in 2023 getätigt wurde. In diesem Fall solltest du den Mehrwertsteuersatz aus 2023 anwenden.

Fazit
Ob Sanierungsprojekte, Wartungsverträge oder auch Telekommunikationsverträge – die neuen MWST-Sätze in 2024 von 7.7% auf 8.1% (Standardsteuersatz) machen sich bereits in diesem Jahr bemerkbar. KMU sollten sich daher frühzeitig mit der Mehrwertsteuer-Anpassung auseinandersetzen und entsprechende Vorkehrungen treffen, wie zum Beispiel das Update ihrer Finanzbuchhaltungssoftware.
Du bist noch unsicher, was die Erhöhung der MWST (2024) für dich und dein Geschäft bedeutet? Unsere Experten beantworten alle Fragen zu diesem Thema.

Daniel Barmettler
Als Leiter Finanzen/Treuhand verantwortet Daniel Barmettler einen unserer grössten Geschäftsbereiche. Der diplomierte Betriebsökonom FH und zugelassene Revisionsexperte RAB bringt langjährige Branchenerfahrung mit. Daniel Barmettler steht unseren Kunden als Sparringpartner bei sämtlichen treuhändischen Anliegen ganzheitlich zur Seite.
Steuern sparen mit der Säule 3a in 2024
Die Schweiz kennt für die Altersvorsorge das 3-Säulen-System. Die dritte und freiwillige Säule hilft dir dabei, den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung weiterzuführen. Sie hat an Bedeutung gewonnen, weil die Leistungen der zweiten Säule durch die gestiegene Lebenserwartung unter Druck gekommen sind. Wenn du freiwillig zusätzliche Mittel für das Alter ansparst, verbesserst du nicht nur deine finanziellen Verhältnisse im Alter, sondern wirkst auch den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen und sparst damit Steuern. Doch alles der Reihe nach im folgenden Blogbeitrag.
Das Vorsorgesystem der Schweiz
Die drei Säulen der Altersvorsorge:

AHV
Die erste Säule bildet die staatliche Vorsorge. Mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll dafür gesorgt werden, dass alle Personen im Rentenalter ein minimales Einkommen erhalten, welches ihre Grundkosten abdecken kann.
Pensionskasse
Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge (BVG) oder auch Pensionskasse genannt. Sie ist für die Mehrheit der in der Schweiz erwerbstätigen Personen obligatorisch. Zusammen mit den Beiträgen aus der ersten Säule soll so ein Pensionseinkommen entstehen, das in etwa 60% des Einkommens vor der Pension entspricht.
3. Säule
Die dritte und letzte Säule bildet die private Vorsorge. Im Gegensatz zu den anderen beiden Säulen ist diese nicht obligatorisch und ist zusätzlich in zwei verschiedene Teilbereiche getrennt: In die Säule 3a (gebundene Vorsorge) und die Säule 3b (freie Vorsorge). Mit Beiträgen in die dritte Säule kann im Hinblick auf die Pension zusätzliches Geld auf die Seite gelegt und aktiv Steuern gespart werden.
Die dritte Säule
Beiträge in die dritte Säule sind freiwillig. Rechnet man die Leistungen aus der ersten (AHV) und zweiten (BVG) Säule zusammen, resultiert eine Altersrente, welche ungefähr 60% des Einkommens vor der Pension entspricht. Vorausgesetzt, dass du immer lückenlos in die AHV sowie Pensionskasse eingezahlt hast. Wer nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiterführen, sich kostspielige Wünsche erfüllen will oder aber fehlende Beitragsjahre infolge eines Auslandsaufenthaltes ausgleichen muss, tut gut daran, Geld in die dritte Säule einzahlen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Säule 3a und die Säule 3b. In die freie Vorsorge (3b) dürfen grundsätzlich alle Personen einzahlen. In die gebundene Vorsorge (3a) können nur Personen einzahlen, welche in der Schweiz arbeitstätig (sprich angestellt oder selbständig erwerbend) und somit steuerpflichtig sind. Zusätzlich sind die Beiträge in die Säule 3a steuerlich begünstigt, jedoch an gesetzliche Auflagen gebunden, zum Beispiel was die Auszahlung betrifft.
Die finanziellen Besonderheiten der Säule 3a
« Die Säule 3a hilft Erwerbstätigen, ein zusätzliches Altersvermögen aufzubauen, allenfalls fehlende Beitragsjahre zu kompensieren und ermöglicht, in der aktiven Zeit Steuern zu sparen. Zudem ist die Säule 3a eine wichtige Ergänzung, um den individuellen Lebensstandard in der Zukunft abzusichern.»
— Thomas Wyler, Mandatsleiter Treuhand Heimatt Gruppe
Sämtliche Beiträge in die Säule 3a können jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der gesetzliche Maximalbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a beläuft sich 2024 auf CHF 7’056 für angestellte Arbeitnehmende und für selbständig Erwerbende auf CHF 32’280. Die Höhe der Steuereinsparung ist abhängig von deinem steuerbaren Einkommen und deinem Wohnsitz. Mit dem Maximalbetrag kannst du als Arbeitnehmer beispielsweise im Jahr 2024 in Luzern bis zu CHF 1’702 an Steuern sparen. Voraussetzung dafür ist, dass du bei einer Pensionskasse in der zweiten Säule versichert bist. Zahlst du fälschlicherweise mehr als den Maximalbetrag in deine Säule 3a ein, wirst du von deiner kantonalen Steuerbehörde dazu aufgefordert, die zu viel eingezahlten Beiträge zurückzufordern. Für die Säule 3b besteht indes keine Obergrenze.
Das Einkommen in der Säule 3a ist gebunden, sprich du kannst nicht jederzeit frei darüber verfügen. Normalerweise wird das Guthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung also im Alter von 65 oder frühestens fünf Jahre davor wieder freigegeben. Mit der 2024 in Kraft getretenen Reform AHV 21 wurde das sogenannte Referenzalter (ehemals Rentenalter) von Männern und Frauen auf 65 vereinheitlicht.
Es gibt aber einige Ausnahmefälle, die es erlauben, das Kapital bereits früher wieder zu beziehen, nämlich:
- für den Bau/Umbau oder Kauf von Wohneigentum
- zum Abzahlen der eigenen Hypothek
- beim definitiven Wegzug ins Ausland
- bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- für einen Einkauf in eine Pensionskasse der zweiten Säule oder
- bei vollständiger Invalidität
Was passiert, wenn über die Pensionierung also über das Referenzalter von 65 hinaus gearbeitet wird? Bis zum Jahr 2023 konnte der Bezug aus der gebundenen Vorsorge maximal fünf Jahre herausgeschoben werden, sofern weiterhin in die Säule 3a eingezahlt wird. Neu müssen sämtliche Verträge aufgelöst werden, sobald die Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter wegfällt.
Der Bezug der Leistungen aus der Säule 3b unterliegt keinen Bedingungen, diese werden jedoch auch nicht steuerlich privilegiert behandelt.
Das Guthaben in der Säule 3a ist im Gegensatz zu den Vermögenswerten in der Säule 3b einkommens-, vermögens- sowie verrechnungssteuerfrei. Jedoch fällt eine Sondersteuer bei der Auszahlung des 3a Guthabens an, welche in der Säule 3b entfällt. Da Säule 3a Lösungen nur vollständig und auf einmal bezogen werden können, lohnt es sich über die Zeit mehrere Säule 3a Produkte zu eröffnen.
Mit einem optimierten Bezugsplan Steuern sparen!
Das Guthaben kann gestaffelt (über mehrere Steuerperioden) bezogen werden, um von der Steuerprogression (weniger Steuern bei kleinerem Auszahlungsguthaben) optimal zu profitieren. Mit diesem Vorgehen sparst du auch beim Bezug deines Säule 3a Guthabens noch einmal erheblich Steuern. Folgendes Praxisbeispiel illustriert, wie mit einem gestaffelten Bezug des 3a Guthabens im Vergleich zu einer Einzelauflösung Steuern gespart werden können:
Der gestaffelte Bezug deines Säule 3a Guthaben lohnt sich!
Bezieht eine 65-jährige Person (ledig, römisch-katholisch) in diesem Jahr in der Stadt Luzern sein gesamtes Säule 3a Guthaben auf einmal (z.B. 120’000 CHF), fallen momentan 7’061.35 CHF an Steuern an (Stand: 10.04.24). Wenn sie ihr Guthaben jedoch gestaffelt, z.B. über zwei Jahre (60’000 CHF je Konto und Steuerperiode) bezieht, fällt die Steuerbelastung um mehr als einen Fünftel kleiner aus.

Progressive Besteuerung: Je mehr Guthaben du auf einmal beziehst, desto mehr Steuern zahlst du. Darum ist es ratsam, dein Guthaben in der Säule 3a auf mehrere Konten zu verteilen und über mehrere Jahre verteilt zu beziehen. Gesetzlich gibt es zwar kein Limit, aber viele Kantone begrenzen aus steuerlicher Sicht die Anzahl der Säule 3a-Konten auf drei Stück.
Beim Bezugsplan deines Säule 3a Guthabens ist es zudem wichtig, auch auf die Bezüge aus der zweiten Säule (BVG) und die Bezüge des Ehepartners zu achten, welche für die Steuerberechnung bekanntlich zusammengezählt werden. So bleiben je nach Länge der Erwerbstätigkeit und Zivilstand zwischen sechs und elf Bezugsjahre, in welchen du dein Guthaben steueroptimiert beziehen kannst.
Konten, Fonds, Banken und Versicherungen:
Säule 3a Produkte im Überblick
Du hast zwei Möglichkeiten eine dritte Säule zu eröffnen: Entweder du legst dein Geld auf einem Konto oder in einem Sparfonds an. Solche Säule 3a Produkte bieten einerseits Banken oder Versicherungen an. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Risikobereitschaft ab.
Die Kontolösung bietet die Garantie, die angesparte Summe vollständig zu erhalten. Da die Zinsen momentan eher tief sind, vermehrt sich das Vermögen hauptsächlich durch deine Einzahlungen. Diese Lösung bietet Sicherheit, jedoch werten die Inflation resp. die allgemeine Teuerung der Wirtschaft das angesparte Geld ab und du kannst damit im Endeffekt immer weniger Dinge kaufen.
Mit einer Fondslösung investierst du dein Geld beispielsweise in einen Aktienkorb und eine Vielzahl an weiteren Anlagen, wie z.B. Obligationen oder Geldmarktanlagen. Die Titel können auch thematisch strukturiert sein, um mit den eigenen Beiträgen zum Beispiel in Ethik- oder Nachhaltigkeitsaspekte zu investieren. So verteilt sich das Risiko durch die breite Streuung etwas, aber Ereignisse wie Börsencrashs oder Schwächephasen der Finanzmärkte ziehen Vorsorgefonds natürlich mit in die Tiefe. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt jedoch, dass mit einem langen Anlagehorizont (meist über 10 Jahre) ein Anlagefonds mit grosser Wahrscheinlichkeit für einen Vermögenszuwachs sorgt.
Vorsorgelösungen bei Versicherungen (z.B. Lebensversicherungen) verfügen im Gegensatz zu den Alternativen bei Banken meist über verschiedene Zusätze im Bereich des Versicherungsschutzes. In diese Kategorie fällt der Schutz bei Todesfall oder Invalidität. Diese zusätzlichen Versicherungen haben jedoch ihren Preis. Darum wird ein Teil deines Vermögens bei der Auszahlung dazu verwendet, diese Schutzversicherungen zu decken. Man schliesst eine solche Versicherung mit einer fixen Vertragsdauer ab (meist bis zum Pensionszeitpunkt) und verpflichtet sich, über die gesamte Dauer einen bestimmten Betrag einzuzahlen. Im Gegenzug garantiert die Versicherung das Erreichen deines Vorsorgeziels.
Fazit
Ob du bei deiner Vorsorgestrategie Sicherheit oder Rendite fahren willst, eine Bank- oder Versicherungslösung bevorzugst und ob es ein Konto, Fonds oder eine Lebensversicherung sein soll, ist eine individuelle Entscheidung. «Grundsätzlich gilt:», so der generelle Rat unseres Spezialisten Thomas Wyler, «Je früher du mit der Einzahlung in die Säule 3a beginnst, desto unbeschwerter kannst du später deine Pensionierung geniessen». Falls du für deine Entscheidung noch weitere Informationen zum Thema Säule 3a benötigst, stehen wir dir gerne beratend zur Seite.

Thomas Wyler
Als Mandatsleiter Treuhand hat Thomas Wyler schon viele Kunden begleitet. Als zugelassener Revisionsexperte verfügt er ebenfalls über einen eidg. Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen. Unseren Kunden steht er in den Bereichen Steuern und Finanzen mit Fachwissen und seiner langjähriger Berufserfahrung zur Seite.
Wie Persönlichkeitstests KMU helfen, passende Talente zu finden
Nehmen Mitarbeitende im Unternehmen eine Rolle ein, die ihren Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit optimal liegt, führt dies zu einer höheren Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit und Freude an der Arbeit spiegelt sich zudem in ihrer Produktivität wider.
Wie aber können KMU entscheiden, ob Bewerber:innen wirklich zur Unternehmenskultur und der Vakanz passen? Und nach welchen Kriterien sollten effiziente Teams zusammengestellt werden? Das Bauchgefühl allein ist hierbei nicht ausreichend. Für eine fundierte und ganzheitliche Entscheidungsgrundlage im Bewerbungsprozess ist die Persönlichkeitsanalyse, ein bewährtes Instrument. Auf diese Weise können Potentiale von Talenten systematisch identifiziert, die Personalauswahl optimiert und effiziente Teamkonstellationen erschaffen werden.
Was genau hinter Persönlichkeitstests bei Bewerbungen steckt, wie diese im Rekrutierungsprozess integriert werden und was die Ergebnisse den Entscheiderinnen und Entscheidern sowie den Bewerbenden verraten, zeigen wir in diesem Blogartikel.
Was beinhaltet eine Persönlichkeitsanalyse?
Persönlichkeitsanalysen sind wissenschaftlich fundierte Methoden, die mit Hilfe eines Fragebogens Kompetenzen, Verhalten und Motive von Personen einordnen.
Viele Persönlichkeitstest sind auf zwei «Pfeilern» – dem Persönlichkeitsprofil und dem Anforderungsprofil – aufgebaut. Ersteres beschreibt u.a. das Arbeits-, Sozial-, Team-, Führungs- und Verkaufsverhalten einer Person. Das Anforderungsprofil bildet die Verhaltensanforderungen an eine bestimmte Stelle ab. Der Vergleich der beiden Dimensionen erlaubt eine hohe Aussagekraft über die Eignung einer Person für eine Stelle.
Es gibt dabei keine «guten» oder «schlechten» Profile, lediglich solche, die besser zum Unternehmen, dem Team und der Vakanz passen als andere. Diese Profile gilt es zu identifizieren.
Wann lohnt sich eine Persönlichkeitsanalyse?
Persönlichkeitsanalysen bzw. -tests sind ein bewährtes Instrument zur Einschätzung und Beurteilung der Persönlichkeitsprofile, was unter anderem im Bewerbungsprozess gefragt ist. Insbesondere für KMU ergibt sich daraus ein schlanker Prozess, der wenig Zeit einfordert, aber gleichzeitig eine hohe Ergebnisqualität bietet.
« Jeder Mensch ist einmalig, das zeichnet sich sowohl im beruflichen als auch im privaten Leben aus, und macht unsere Zusammenarbeit interessant und bereichernd. Dank meiner langjährigen Erfahrung in der Personalarbeit konnte ich bereits einige spannende Charaktere kennenlernen. Die MPA-Persönlichkeits-und Verhaltensanalyse bietet ein weiteres Puzzlestück zum Gesamtbild eines Mitarbeitenden oder Kandidaten.»
— Monika Mattmann, Personalentwicklung, zertifizierte MPA-Beraterin
Einsatzgebiete von Persönlichkeitstests im Job:
- Rekrutierung von neuem Personal
- Potentialanalyse von bestehendem Personal
- Teamentwicklung
- Führungsentwicklung
- Coaching
Auf die ersten drei Anwendungsbereiche möchten wir kurz eingehen:
Personalrekrutierung
Wer mit Menschen zu tun hat, kennt es: Der erste Eindruck zählt oftmals und unser Bauchgefühl gibt uns gerne Tendenzen vor – im Bewerbungsprozess sieht die Realität ähnlich aus. Um dennoch Objektivität und Klarheit in den Rekrutierungsprozess eines KMU zu bringen, verhelfen Persönlichkeitstests zu einer wertfreien Beurteilung. Nach dem ersten Kennenlernen erhält der oder die Kandidat:in einen Link zum Online-Test. Die Ergebnisse dienen als Basis für ein strukturiertes zweites Gespräch und bieten den Zugang zu einer vertieften Kommunikation zwischen Rekrutierer und Bewerbenden.
Potentialanalyse
In Zeiten von Fachkräftemangel ist es wichtiger denn je, die eigenen Mitarbeitenden zu halten; darüber liesse sich ein eigener Artikel schreiben. Aber so viel vorab: KMU, welche ihre Mitarbeitenden mit all ihren Facetten – Stärken, Schwächen, Bedürfnissen etc. – sehen und entsprechend einsetzen, sind der Konkurrenz einen Schritt voraus. Mitarbeitende fühlen sich nicht nur gesehen, sondern entfalten in der passenden Position und im richtigen Umfeld ihre volle Energie. Eine höhere Zufriedenheit, Motivation und Leistungserbringung sind die Folge.
Teamentwicklung
Mit Hilfe einer Persönlichkeitsanalyse können Teams zusammengestellt werden, welche gut zusammenpassen und eine starke Einheit bilden. Das Aufzeigen von Anforderungen und Profil dient als strategische Entscheidungsgrundlage, um effiziente Teams zu bilden.
Wie funktioniert eine Persönlichkeitsanalyse bei Bewerbungen?
Eine weit verbreitete Persönlichkeitsanalyse ist die Master Person Analysis, MPA, die auf wissenschaftlichen Methoden fusst. Um die Persönlichkeitsanalyse durchzuführen, erhalten die Teilnehmenden via Mail einen Zugang zum Online-Test. Der MPA-Fragebogen kann dann zu einer selbst gewählten Zeit ausgefüllt werden . Es erwarten die Testpersonen 40 Fragengruppen (je 4 Aussagen), von denen eine am Besten und eine am Wenigstens zutrifft. Dabei werden die einzelnen Eigenschaften mehrfach hinterfragt und in einem anderen Kontext beleuchtet, um eine hohe Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Die durchschnittliche Dauer für den Online-Fragebogen beträgt 30 Minuten.

Im Anschluss werden die Testergebnisse durch unsere zertifizierten Experten visualisiert und ausgewertet. Die Bewerber:innen erhalten die daraus resultierenden Einblicke in einem Feedbackgespräch. Übernimmt der Kunde selbst die Bewerbungsgespräche teilen wir die Ergebnisse mit der verantwortlichen Person, zusammen mit zahlreichen Dokumenten, wie einem Profilbericht, Feedbackreport oder den Teamrollen. Die Testergebnisse erleichtern die Gesprächsvorbereitung spürbar: So kostet diese Entscheidungsträger:innen nur wenige Minuten. Das Feedback an den Probanden dauert je nach Rückfragen ca. 30-60 Minuten.
Auch für Bewerber:innen bzw. Mitarbeitende sind die Testergebnisse aufschlussreich: Du lernst dich selbst besser kennen und machen sich Bedürfnisse, ob beruflich oder privat, bewusst. So haben die MPA-Gespräche und Analysen bereits für einige «AHA-Momente» gesorgt. Oft untermauern die Ergebnisse den ersten Eindruck oder ermöglichen neue Blickwinkel auf eine Person.
«Dank des Persönlichkeitstests hat sich herauskristallisiert, dass ich mein volles Potential in neuen Situationen besser entfalten kann, statt bei repetitiven Aufgaben. Entsprechend wurde meine jetzige Position gestaltet und mein Aufgabenbereich angepasst.»
— Joël Lachat, Mitarbeiter Heimatt Gruppe
Ergebnisse des Persönlichkeitstests MPA
Zu welchem Verhalten tendiert eine Person?
Im Rahmen der MPA geben insgesamt 40 Fragegruppen Aufschluss über das Profil einer Person.
Die MPA kategorisiert das Verhalten einer Person gemäss der folgenden drei Ebenen:
Innere Antriebskräfte
(ICH-Verhalten)
- ERFOLGSORIENTIERUNG: Welche Ziele werden gesteckt und wie werden diese verfolgt?
- SELBSTBEHAUPTUNG: Wie hoch ist das Bedürfnis nach Führung und Einflussnahme?
- ENERGIE: Wie wird mit der eigenen Energie umgegangen? Werden Aufgaben proaktiv übernommen und wie hoch fällt das Arbeitstempo aus?
Sozialverhalten
(WIR-Verhalten)
- GEFÜHLSKONTROLLE: In welcher Form und Ausprägung werden Gefühle gezeigt, vor allem in aussergewöhnlichen Situationen?
- KONTAKTBEDÜRFNIS: Wie viele soziale Kontakte werden angestrebt und wie intensiv wird kommuniziert?
- VERTRAUEN: Wie gestalten sich Vertrauen und Erwartungshaltung gegenüber den Mitmenschen?
Arbeitsstil
(SACH-Verhalten)
- RISIKOVERHALTEN/ ABSICHERUNG: Wie werden Entscheidungen getroffen und Entscheidungsprozesse strukturiert?
- DETAILORIENTIERUNG: Welche Aufgaben werden bevorzugt und mit welcher Gründlichkeit werden diese erledigt?
- ABSTRAKTIONSORIENTIERUNG: Wie hoch ist das Interesse für die Entwicklung neuartiger Ideen?
Das Ergebnis: 9 Persönlichkeitsdimensionen, deren Ausprägung im Vergleich zur Normgruppe sichtbar wird. Zudem wird deutlich, ob die Antworten eindeutig ausfallen oder der oder die Befragte zu beiden Seiten der Skala tendiert (siehe Elipse z.B. bei der Abstraktionsorientierung).


Teamrolle: Welche Rolle übernimmt eine Person im Team?
Mithilfe eines Persönlichkeitstests kann eine Person einer gewissen Teamrolle zugeordnet werden, also ihrer Position/Aufgabenstellung, welche sie innerhalb eines Teamgefüges erfüllt. Je nach Funktion und Stellenbeschrieb ergeben sich andere Anforderungen und dazu passende Teamrollen.
Im Rahmen der MPA werden acht mögliche Teamrollen bewertet:
Umsetzer:in
setzt Ziele mit Selbstdisziplin und Engagement gemäss der gegebenen Richtlinien um
Koordinator:in
koordiniert Beiträge und Leistungen der Kolleg:innen und behält das übergeordnete Ziel im Blick
Macher:in
widmet sich mit Entschlossenheit, Lösungsorientierung und Dominanz der Zielerreichung
Entwickler:in
arbeitet mit Ideenvielfalt, Eigenständigkeit und unkonventionellen Wegen an der Umsetzung von Zielen
Ermittler:in
nutzt die Ideen aus dem Team zur Inspiration und integriert die Meinungen anderer in den Entscheidungsprozess für einen kooperativen Führungsstil
Beobachter:in
präferiert eine sachorientierte, wenn auch teils kritische Sichtweise, und arbeitet gewissenhaft und sorgfältig
Teamsupporter
unterstützt proaktiv und empathisch die Prozesse und Abläufe im Team, ohne dabei zu dominieren
Finisher
schliesst begonnene Projekte gewissenhaft ab und hält einen hohen Qualitätsstandard aufrecht
Anforderungsprofil: Welche Verhaltensmerkmale sollten Bewerber:innen erfüllen?
Ob Personalentwicklung, Teambildung oder Neueinstellung – das Persönlichkeitsprofil einer Person sollte stets in den praktischen Kontext eingeordnet werden:
- Wo könnte das Profil eingesetzt werden?
- Welche Referenzpunkte werden herangezogen?
- Welche Anforderungen stellt die zu besetzende Funktion an die Person?
Und hier das Anforderungsprofil ins Spiel, welches die spezifischen Anforderungen für eine Vakanz beinhaltet. Mit Hilfe eines Fragebogens führen wir KMU zu dem Idealprofil für die ausgeschriebene Stelle. Die Kriterien des Anforderungsprofils basieren auf denselben neun Haupteigenschaften wie das Persönlichkeitsprofil und werden von einer Person ausgefüllt, die äusserst vertraut mit der Stelle ist.
Auf dessen Basis wird ein Ist-Soll-Vergleich zwischen dem Persönlichkeits- und Anforderungsprofil möglich. So können wir fundiert beurteilen, ob eine Person für die Vakanz geeignet ist. Dies schafft sowohl Klarheit und Objektivität bei der Rekrutierung als auch bei Evaluierungsgesprächen. Zudem identifiziert dieser Vergleich Bereiche, denen das Unternehmen vermehrt Aufmerksamkeit widmen und wo es Testteilnehmern Unterstützung bieten sollte.
Die MPA zeigt die prozentualen Übereinstimmungen zwischen Personen und Stellenanforderungen:

Fazit
Persönlichkeitstest, wie die Master Person Analysis (MPA), dienen dazu, Interviews eine objektive Bewertungsgrundlage zu geben und diese sinnvoll zu strukturieren. Die Befunde bringen Licht ins Dunkel rund um Verhaltensneigungen und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, können gleichzeitig aber auch Feinheiten in der Persönlichkeit abbilden. Auf diese Weise werden im Gespräch jene Faktoren beleuchtet, die für den Probanden wie die Vakanz von Relevanz sind. Es können entsprechende Hypothesen aufgestellt werden, die im Rahmen des Interviews bestätigt oder verworfen werden.
Eine Persönlichkeitsanalyse ist keineswegs ein Garant dafür, wie eine Person sich IMMER verhält, sondern vielmehr zu welchem Verhalten diese HÄUFIG tendiert. Dabei geht es nicht darum als Testteilnehmer:in «gut» oder «schlecht» abzuschneiden, sondern die Eignung in Verbindung zu einer bestimmten Position einschätzen zu können.
Du möchtest dein Bauchgefühl mit Hilfe einer Persönlichkeitsanalyse absichern oder einen guten Einstieg in ein vertieftes Gespräch finden? Wir unterstützen KMU bei der Personalauswahl für effiziente Teams oder der Entwicklung bestehender Teams. Für die Vakanz erstellen wir gemeinsam ein Profil, sammeln die Testergebnisse ein, werten diese aus und erstellen die Analysen. Du erhältst das Resultat sowie alle Auswertungen von uns in einem persönlichen Gespräch. Damit Personalentscheidungen sicher und objektiv statt aus dem Bauch heraus gefällt werden.

Monika Mattmann
Als Expertin für Personalentwicklung hat Monika Mattmann ein hervorragendes Gespür für Menschen. Die zertifizierte MPA-Beraterin nutzt die Persönlichkeitsanalyse, um sich ein ganzheitliches Bild von Kandidaten zu machen – damit bestehende oder zukünftige Mitarbeitende auch wirklich ins Unternehmen und Team passen.
Warum wir Treuhänder uns als «Hausarzt für KMU» verstehen
Als Privatpersonen schätzen wir das langjährige Vertrauensverhältnis zu unserem Hausarzt. Sei es bei Verletzungen oder Beschwerden: Wir wenden uns vertrauensvoll an ihn, um eine Diagnose und einen Therapievorschlag zu erhalten. Hier gibt es viele Parallelen zu der interdisziplinären Arbeit eines Treuhänders. Mehr dazu in diesem Artikel.
Erste Anlaufstelle für betriebswirtschaftliche Fragen aller Art
Was Privatpersonen bei medizinischen Fragen schätzen, ist in betriebswirtschaftlichen Fragen auch für Unternehmen wertvoll. Eine langjährige Beziehung zu einem aussenstehenden Ansprechpartner, der aufgrund seiner vielfältigen Erfahrung in der Lage ist, eine Problemstellung zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen.
Wie beim Hausarzt sollen unsere Kunden unsere breite Erfahrung nutzen, um bei ausserordentlichen Fragen eine treffsichere Analyse zu erhalten. Unser Fachwissen oder die Kontakte zu Behörden, Banken und Fachspezialisten verhelfen letztlich in den allermeisten Themen des Unternehmers zu einer guten Lösung. Effizient, massgeschneidert und kostengünstig!
Wir verstehen unsere Arbeit genauso: Wir begleiten unsere Kunden in jährlichen Buchführungs- und Steuerfragen, um auch bei ausserordentlichen Themen dank Kundenkenntnis die richtigen Ansprechpartner zu sein. Wir stehen unseren Kunden als Ansprechpersonen weit über Buchhaltungsthemen hinaus zur Verfügung. Viele Themen wie Gründung, Umwandlung, Finanzierung, Restrukturierung usw. sind zwar für unsere Kunden aussergewöhnlich oder im Falle der Nachfolgeregelung gar einmalig. Für uns mit unserem interessanten und vielfältigen Kundenportfolio sind dies regelmässige Themen. Dabei überschätzen wir uns keineswegs. Auch in der Medizin führt der Weg zum Facharzt in der Regel über den Hausarzt.
Die Analyse des Treuhänders und die fachlich korrekte Schilderung der Fragestellung erleichtert die Arbeit für den Fachspezialisten und hilft auch da Zeit und Geld zu sparen. Interdisziplinäre Szenarien begegnen Stefan Heini, Unternehmensleiter der Heimatt Gruppe, regelmässig. Der dipl. Betriebsökonom und dipl. Wirtschaftsprüfer hat zahlreiche Unternehmenskäufe und -verkäufe, Nachfolgelösungen oder Umstrukturierungen begleitet – immer im engen Kontakt mit dem Kunden. Vor seinem Einstieg bei Theilacker Treuhand und der späteren Gründung der Heimatt Gruppe war er jahrelang Partner bei mittleren und grösseren Treuhand-, Revisions- und Beratungsunternehmen und bringt einen grossen, jahrelangen Erfahrungsschatz mit.
Wie wir einen ganzheitlichen Service umsetzen - Beispiele aus unserem Arbeitsalltag:
Nachfolgeregelung
Ein KMU mit Produktion von Spezial-Kleinteilen lässt seit Jahren die Buchhaltung und den Abschluss von uns erarbeiten. Bei der betriebsinternen Nachfolgeregelung haben wir zwischen bisherigem und neuem Eigentümer vermittelt, den Aktienkaufvertrag erstellt und den Käufer bei der Finanzierung beraten. Der Nachfolger ist seit der Übernahme weiterhin Kunde bei der Theilacker Treuhand AG.
Nachfolgeregelung
Eine Kleinfirma sollte im Rahmen einer Nachfolgeregelung an den langjährigen Betriebsleiter übergeben werden. Dieser hatte grundlegende Fragen zur Bewertung des Unternehmens und zur finanziellen Führung des KMU. In mehreren Sitzungen halfen wir ihm, die finanziellen Zusammenhänge seines künftigen Unternehmens zu verstehen und einen fairen Kaufpreis zu finden und zu finanzieren. Dabei stand nicht der Blick in die erfolgreiche Vergangenheit, sondern in die Zukunft im Vordergrund.
Lohnadministration
Für ein erfolgreiches Unternehmen der Energiebranche erledigen wir seit Jahren die Lohnadministration. Der Inhaber kann sich so von einer anspruchsvollen Spezialdisziplin entlasten und die Lohnverarbeitung diskret auswärts machen lassen. Beim Wechsel seines Leiters «Kundendienst» konnte er auf unsere Ideen und Unterstützung zählen und so einen wichtigen Personalwechsel ohne Umsatz-Einbusse verkraften.
Finanzberatung
Ein erfolgreicher Maschinen-Ingenieur sucht den regelmässigen Austausch mit uns in Fragen der Finanzplanung, der Bezugsstrategie, in Finanzierungsfragen oder für die Beurteilung der operativen Massnahmen.
Unternehmensberatung
Ein traditionelles Familien-Garagen-Unternehmen hat die Markenvertretung verloren und war gezwungen, sich neu auszurichten. Die regelmässigen Sitzungen mit uns als langjährigem Treuhänder halfen mit, neue Perspektiven zu finden und das Unternehmen neu zu positionieren.
Ihre Buchhaltung als Ausgangslage bei nicht alltäglichen Fragen
Wir führen für KMU die Buchhaltung und beraten diese beim Jahresabschluss. Deine Firma möchte die täglichen Buchungen selber vornehmen? Kein Problem. Durch unsere moderne EDV-Infrastruktur sind wir in der Arbeitsteilung flexibel. Durch den regelmässigen Kontakt verfügen wir über aktuelle Informationen, um Kundinnen und Kunden bei nicht alltäglichen Themen wie z.B. Finanzierung von Projekten, Steuerplanung, Eigentumsfragen, Nachfolgeregelung, usw. zur Verfügung zu stehen. Wir sind es gewohnt, unsere Kundschaft proaktiv auf rechtliche und steuerliche Veränderungen aufmerksam zu machen.
Du kennst uns noch nicht? Wir stellen unsere Erfahrung und unser Wissen auch gerne Neukunden zur Verfügung. Teste uns! Wir geben gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch eine Referenzliste oder einen Erfahrungsbericht ab, damit du dir ein gutes Bild von uns machen kannst.

Stefan Heini
Stefan Heini ist Unternehmensleiter der Heimatt Gruppe. Was mit der Unternehmensleitung der Theilacker Treuhand AG begann, wurde später zu einer grösseren Vision. So gründete er die Heimatt Gruppe, um KMU eine zentrale Anlaufstelle bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zu bieten.





