Aktienrechtsrevision, Altersvorsorge und Führung im Home Office - UP|DATE Dezember 2022
Die vierte diesjährige Ausgabe des Newsletters von TREUHAND|SUISSE greift wieder spannende Themen für KMU und Privatpersonen auf – vom neuen Aktienrecht über Altersvorsorge bis hin zum richtigen Führen im Home Office.
UP|DATE Dezember 2022 - In Kürze
Die Anforderungen an den Verwaltungsrat einer AG sowie Gesellschafter von GmbH`s werden ab 01. Januar 2023 strenger: Neu ist der Verwaltungsrat explizit verpflichtet, die Liquidität der Gesellschaft aktiv zu überwachen. Ausserdem definiert die Aktienrechtsrevision, wann es sich bei einem Kapitalverlust um eine Unterdeckung handelt. Aufgrund der recht anspruchsvollen Berechnung empfiehlt TREUHAND|SUISSE hier die fachliche Unterstützung durch Treuhänder:innen.
Altersvorsorge – das Risiko für lückenhafte Vorsorge steigt: Seit nunmehr zwei Jahrzehnten sinken die Renten aus AHV und Pensionskasse. Warum ist das so? Nicht nur die ungünstige Zinsentwicklung ist dafür verantwortlich, sondern ebenso der demographische Wandel. Aber auch der verstärkte Trend hin zum Teilzeiterwerb tut sein Übriges. Folglich gewinnt die private Vorsorge zunehmend an Bedeutung.
Home Office hat einen festen Bestandteil in unserer Arbeitswelt erlangt und wird auch über die Pandemie hinaus von vielen Firmen umgesetzt. Dies stellt ganz neue Anforderungen an Führungskräfte. Um auch aus der Ferne eine enge Zusammenarbeit zu pflegen, die auf Vertrauen baut, sollten drei Aspekte berücksichtigt werden: Leitplanken für die Arbeit formulieren, Kennzahlen/Ziele (neu) formulieren sowie eine gute Ergebnisdokumentation. Das neue UP|DATE verrät, was es zu beachten gilt.
Solltest du Fragen zu den nachfolgenden Themen haben, zögere nicht unsere Expertinnen und Experten um Rat zu fragen. Wir sind in 10 betriebswirtschaftlichen Disziplinen zu Hause, darunter auch Recht und Versicherung und Vorsorge, und beraten KMU daher ganzheitlich.
Wissenswertes rund um Erbrecht, Mehrwertsteuer & Probezeiten - UP|DATE September 2022
Die dritte diesjährige Ausgabe des Newsletters von TREUHAND|SUISSE greift wieder spannende Themen für KMU und Privatpersonen auf – von Erbrecht über Mehrwertsteuer bis hin zur Probezeit.
Im Januar 2023 tritt ein revidiertes Erbrecht in Kraft mit dem Ziel einer flexibleren Ausgestaltung. Neu sind ab 2023 nur noch die Hälfte statt drei Viertel des gesetzlichen Erbteils pflichtteilsgeschützt. Der Pflichtteil für die Eltern erübrigt sich sogar ganz.
Gute Nachrichten für Vereine – steuerliche Erleichterungen gelten ab dem kommenden Jahr sowohl für Vereine als auch gemeinnützige Institutionen. Deren mehrwertsteuerpflichtige Umsatzgrenze wird dann von 150 000 Franken auf 250 000 angehoben.
Eine Probezeit ist keine Einbahnstrasse: Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – beide Parteien können diese Phase nutzen, um sich einen guten Eindruck über den gemeinsamen Arbeitsalltag zu verschaffen. Welche gesetzlichen Anforderungen es hier zu berücksichtigen gilt, zeigt die neuste UP|DATE. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen – es lohnt sich.
Solltest du Detailfragen zu den nachfolgenden Themen haben, zögere nicht unsere Expertinnen und Experten um Rat zu fragen. Wir sind in 10 betriebswirtschaftlichen Disziplinen zu Hause, darunter auch Steuern und Recht, und beraten KMU daher ganzheitlich.
Renovation Liegenschaft – Steuern sparen mit diesen 6 Tipps in 2024
Eine Renovation bedarf nicht nur baulicher Planung – auch in puncto Steuern lauern hier Stolperfallen, aber auch Sparpotentiale. Was sich von der Steuer absetzen lässt und was du grundsätzlich beachten solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
So viel vorab: Das grösste Potential für Steuerersparnisse ist im jährlichen Gebäudeunterhalt zu verorten: Alle Unterhaltungsarbeiten, die den Wert einer Immobilen erhalten, sind steuerlich abzugsfähig.
Tipp 1: Zwischen Sanierung, Modernisierung und Renovation unterscheiden
Instandhaltungsarbeiten erfüllen verschiedene Zwecke – entweder müssen diese notgedrungen durchgeführt werden, um den Immobilienwert aufrechtzuerhalten oder aber es handelt sich um Schönheitseingriffe. Je nach Zweck der Arbeit wird strenggenommen zwischen Sanierung, Modernisierung und Renovation differenziert.
Von einer Sanierung ist die Rede, wenn starke Mängel und Schäden behoben werden. Ziel ist es, den ursprünglichen Standard der Liegenschaft wiederzubeleben. Darum handelt es sich bei dieser Massnahme auch um eine Werterhaltung. Ein Beispiel ist der Austausch veralteter Elektroleitungen.
Werden kleine Mängel und Abnutzungserscheinungen beseitigt, spricht man von einer Renovation. Die Liegenschaft wird in einen schöneren Zustand versetzt, ihr Wert steigert sich dadurch – man spricht von Wertvermehrung bzw. Wertsteigerung. Der Ausbau des Dachgeschosses gilt beispielsweise als Renovation.
In der Mitte der beiden genannten Form befindet sich die Modernisierung, die dem Zweck dient, der Immobilie einen zeitgemässen Standard zu verleihen. Ziel ist es, auf lange Sicht ihren Nutzwert zu erhöhen. Auch hier handelt es sich um eine Wertsteigerung. Beispielsweise der Einbau von Isolationsfenstern gilt als Modernisierung.
Der Begriff Renovation wird jedoch häufig als Synonym/Oberbegriff verwendet, so auch in diesem Artikel.
Tipp 2: Wertsteigernde Arbeiten sind nicht abzugsfähig
Wie in Tipp 1 erklärt, entscheidet die Art der Instandhaltungsarbeit darüber, ob der Immobilienwert erhalten oder gesteigert wird. Grundsätzlich können wertsteigernde bzw. wertvermehrende Investitionen nicht steuerlich abgezogen werden. Belege hierfür sollten dennoch aufbewahrt werden: Bei einem Verkauf können diese Investitionen zum ursprünglichen Kaufpreis addiert werden und daher vom zu versteuernden Grundstücksgewinn abgezogen werden. Dadurch reduziert sich die anfallende Grundstücksgewinnsteuer.
Tipp 3: Werterhaltende Arbeiten sind steuerlich absetzbar
Handelt es sich hingegen um werterhaltende Renovationen, sind diese Aufwände steuerlich absetzbar. Dies kann auf zwei Wege erfolgen, als effektiver Kostennachweis oder Pauschalabzug.
Effektiver Kostennachweis
Hier erfolgt die Abrechnung, wie der Name sagt, nach den effektiven Kosten. Diese effektiven Kosten sind in einer separaten Aufstellung mit der Steuererklärung einzureichen oder auf dem Liegenschaftsverzeichnis aufzuführen. Für die steuerliche Berücksichtigung ist der Zahlungszeitpunkt (Datum) oder der Rechnungszeitpunkt (Datum) relevant. Es sollten ferner die kantonalen Bestimmungen beachtet werden.
Pauschalabzug
Bei der Abrechnung einer Pauschale sollte berücksichtigt werden, dass unter Umständen je nach Kanton andere Richtwerte gelten. In den meisten Kantonen handelt es sich jedoch um 10% bzw. 20% des Eigenmietwertes bzw. der Mietzinseinnahmen:
Alter der Liegenschaft < 10 Jahre: 10%
Alter der Liegenschaft > 10 Jahre: 20%
Also welche Methode wählen? Wir empfehlen folgendes Vorgehen: Übersteigt der Betrag der tatsächlichen Renovationskosten den Pauschalbetrag, sollte der effektive Kostennachweis gewählt werden. Bewahre daher alle Quittungen und Zahlungshinweise auf. Ferner kann der Pauschalbetrag auch dann berücksichtigt werden, wenn keine Unterhaltskosten aufgelaufen sind.
Tipp 4: Energetische Sanierungen sind abzugsfähig
Energetische Arbeiten an einer Immobilie sind wertsteigernd und daher per Definition nicht steuerabzugsfähig.
Wird dadurch jedoch die Energieeffizienz verbessert, greift eine Sonderregelung. Dies ist der Fall, wenn aus der Investition Energieersparnisse resultieren oder aber erneuerbare Energie zum Einsatz kommt. Ein gängiges Beispiel ist das Nachrüsten von Solaranlagen. Aber auch Investitionen in Erd-/Luftwärmepumpen, Pellet-Heizungen, solare Warmwasser und Heizungsanlagen sind abzugsfähig. Ausserdem berechtigt der Betrieb von anderen Anlagen (Wind, Biogas) sowie Wärmedämmungen zum Abzug.
Die Kosten können dann vom zu versteuernden Einkommen für die direkte Bundessteuer abgezogen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall für Ausgaben, die staatlich subventioniert wurden.
Neu ab der Steuerperiode 2023
Ab dem 01.01.2023 können Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten nicht nur bei der direkten Bundessteuer, sondern auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Abzugsfähige Rückbaukosten sind im Hinblick auf einen Ersatzneubau zum Beispiel Kosten der Demontage (Lüftungs-, Heizungsinstallationen sowie Sanitär- und Elektroanlagen) oder Kosten für den Abbruch des vorbestehenden Gebäudes.
Sofern für den Liegenschaftsunterhalt der Pauschalabzug gewählt wird, können keine zusätzlichen Abzüge für die energiesparenden und dem Umweltschutz dienenden Investitionen sowie Rückbaukosten getätigt werden. Die Voraussetzung für den Abzug von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten ist also, dass für den Liegenschaftsunterhalt der effektive Abzug gewählt wird (Siehe Tipp 4).
Weitere Details zeigt der Newsletter Steuern Luzern.
Tipp 5: Sanierungskosten auf mehrere Steuerjahre verteilen
Bei grösseren Umbauarbeiten, empfiehlt es sich, die Aufwände auf mehrere Steuerperioden zu verteilen (im Regelfall auf 2 Jahre). Auf diese Weise kann die Steuerprogression gebrochen werden. Denn ansonsten gilt: Steigt der besteuerte Betrag, erhöht sich mit ihm auch der angewendete Steuersatz.
Hier lohnt sich also eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung einer Lebensdauer-Tabelle: Verschiedene Elemente wie Dach oder Fassade haben unterschiedliche Lebensdauern. Die entsprechenden Investitionen können als Staffelung geplant werden und so in das Gesamtbudget einkalkuliert werden.
Tipp 6: Negativeinkommen vermeiden
Berücksichtige in deiner Planung der Renovationsarbeiten, dass dein steuerbares Einkommen nicht in den negativen Bereich fällt. Grund dafür: Dieses negativ steuerbare Privateinkommen kann in den darauffolgenden Jahren nicht mit positivem Einkommen verrechnet werden. In anderen Worten: Übersteigen die Renovationskosten das vorhandene Einkommen, geht der Überbetrag aus steuerlicher Sicht verloren. Eine Ausnahme sind Arbeiten zur Energieeffizienz oder dem Umweltschutz: Diese können auch auf die beiden Folgejahre transferiert werden, sofern diese im Jahr der Durchführung nicht in voller Summe abgezogen werden konnten.
Fazit
Unterhaltungsarbeiten sollten mit Bedacht durchgeführt werden und unter Berücksichtigung der hier erwähnten Hinweise, um Steuern zu sparen. In jedem Fall solltest du die spezifischen Regelungen in deinem Kanton abklären.
Übrigens: Die Heimatt Gruppe mit ihren 6 Gesellschaften unterstützt Kunden auf ganzer Linie – auch zu diesem Thema!
Herausforderungen im Lebenszyklus eines Unternehmens
Ähnlich wie Lebewesen bestreitet ein Unternehmen von der Entstehung an einen Lebenszyklus, der sich in vier Phasen unterteilen lässt: Gründung, Wachstum, Entwicklung und Revitalisierung bzw. Degeneration. Die Gründungsphase besteht darin, eine zündende Idee in eine erfolgsversprechende Organisation zu verwandeln. In der Wachstumsphase festigt ein Unternehmen seine Stellung am Markt, generiert Umsätze und steigert die Zahl der Mitarbeitenden. Im Rahmen der Entwicklungsphase gewinnt das Unternehmen zunehmend an Stabilität und hat Raum für Weiterentwicklungen. Die vierte Phase beinhaltet eine Neuorientierung des Unternehmens, sei es durch eine neue Ära in der obersten Etage oder aber durch eine Auflösung.
In jeder dieser Phasen braucht es spezifisches Wissen, um bevorstehende Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können einen Grossteil dieser Aufgaben nicht inhouse bewältigen, da Expertenwissen aber auch die thematische Affinität fehlen. Mit einem prozentualen Anteil von 99% stellen kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeitenden) in der Schweiz allerdings die überwältigende Mehrheit dar – wie bestreiten also diese Unternehmen ihren Lebensweg?
Wir erklären in diesem Artikel, welche Meilensteine Unternehmen in ihrer Entwicklung nehmen und an wen sie sich wenden können, um Expertenwissen einzuholen.
Gründung einer Firma
Mit der Gründung eines Unternehmens fällt der Startschuss. All die Ideen und Überlegungen, die in die eigene Vision und einen erfolgsversprechenden Business-Plan geflossen sind, nehmen im Gründungsprozess Form und Gestalt an.
Strategie und Planung
Hier warten bereits erste Hürden auf frisch gebackene Gründer:innen. So liegt neben der Positionierung am Markt und der strategischen Ausrichtung ein besonderes Augenmerk auf der Finanzierung. Wie viel Eigenkapital werden in die Firma eingebracht? Ist das Business geeignet, um von staatlichen Förderprogrammen zu profitieren? Die Bedeutung einer fundierten Liquiditätsplanung wird häufig unterschätzt. Aber auch Steuerfragen rücken in den Fokus: Welche Kosten im Zusammenhang mit der Firmengründung lassen sich steuerlich absetzen? Welcher Standort macht aus strategischer und steuerrechtlicher Sicht Sinn? Mit diesen Überlegungen legst du den Grundstein.
Wahl der geeigneten Rechtsform
Aber auch die Wahl der Rechtsform sollte wohl überlegt sein, denn nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen. In der Schweiz treten KMU am häufigsten als Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf.
Wichtige Fragen für die Wahl der passenden Rechtsform sind unter anderem:
- Wie hoch ist der Kapitalbedarf?
- Wie hoch fällt das Unternehmerrisiko bzw. der finanzielle Einsatz aus?
- Werden Einkünfte und Vermögen des Unternehmens und der Eigentümer:innen getrennt oder zusammen betrachtet und versteuert?Welche Sozialversicherungen werden angestrebt?
Gemäss KMU-Portal des SECO unterscheiden sich die Rechtsformen entlang der Kriterien Kapital, Haftung, Unabhängigkeit, Steuern und soziale Sicherheit:
Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital unterscheiden sich je nach Rechtsform
Haftung: Hier gilt: Je höher das Unternehmerrisiko bzw. der finanzielle Einsatz, desto mehr spricht es für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Unabhängigkeit: Die Rechtsform tangiert ausserdem die Unabhängigkeit und Flexibilität der Firma und hängt unter anderem davon ab, ob du alleine /mit Partnern arbeiten möchtest und ob du reine Kapitalgeber/mitgestaltende Partner wählst.
Steuern: Die Gesellschaftsform entscheidet darüber, ob Geschäftseinkünfte und -vermögen des Unternehmens und des Eigentümers getrennt oder zusammen besteuert werden. Erfahrungsgemäss werden hohe Gewinne bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen höher versteuert als bei Kapitalgesellschaften.
Soziale Sicherheit: Je nach Rechtsform sind einige Sozialversicherungen obligatorisch, freiwillig oder sogar inexistent. Inhaber von Einzelfirmen sind beispielsweise nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und treten freiwillig in die Pensionskasse ein. Im Rahmen einer AG und GmbH werden geschäftsführende Unternehmende als angestellt betrachtet und sind daher sozialversichert.
Über Steuersitze und Ausstiegsklauseln
Junge Unternehmen, die zunächst Kosten einsparen und auf ein eigenes Büro verzichten möchten, können einen Domizilservice in Anspruch nehmen. Dieser ermöglicht eine repräsentative Geschäftsadresse («Steuersitz»), an der Firmen immer erreichbar sind, ohne vor Ort sein zu müssen. Auch können telefonische Kundenanfragen, Sekretariatsarbeiten, Urlaubsvertretungen und die Verwaltung der Post übernommen werden. Falls auch du über einen Domizilservice nachdenkst, zögere nicht, uns zu kontaktieren.
Besteht deine Firma aus mehreren Gründerinnen und Gründern, sollten fundamentale Vereinbarungen vorab schriftlich fixiert werden. Was passiert im Falle einer Auflösung beim Unternehmensverkauf und wie erfolgt der Ausstieg einzelner Gesellschafter:innen (Ausstiegsklausel)?. Aber auch für den Fall einer Scheidung von Gesellschafter:innen ist festzulegen, was mit den Firmenanteilen geschieht. Die Heimatt Gruppe arbeitet in vielen Rechtsfragen erfolgreich mit der Advokatur Sury zusammen, um KMU auf ganzer Linie zu betreuen.
Wachstumsphase eines Unternehmens
In der Wachstumsphase erkennt ein Unternehmen seine spezifischen Kompetenzen und hat erste Erfolge am Markt erzielt. Ein deutliches Umsatzwachstum zeichnet die Wachstumsphase aus.
Einstellungsprozesse in Zeiten von Fachkräftemangel
Mit der laufenden Geschäftstätigkeit wird in der Regel zusätzliche personelle Unterstützung benötigt und es kommt zur Einstellung neuer Mitarbeitender. Aber wie findet man in einer Zeit knapper Fachkräfte geeignetes und qualifiziertes Personal? Fachkräftemangel ist nach wie vor einer der größten Wachstumshemmnisse im Mittelstand. Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Ernst & Young, haben rund 80% der befragten Unternehmen Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiter zu finden. Durch gezieltes Employer Branding treten Firmen als attraktiver Arbeitgeber auf und stärken ihr Image. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung qualifizierter Mitarbeitender zu ihren Gunsten. Der Rekrutierungsspezialist der Heimatt Gruppe Olaf Wernas unterstützt KMU in puncto Employer Branding unter anderem mit einem Assesment Tool (MPA).
Ist ein:e geeignete:r Kandidat:in gefunden, wird ein Arbeitsvertrag und unter Umständen auch ein Personalreglement verfasst, um sowohl die Firma, als auch die Angestellten rechtlich abzusichern. Welche Elemente sollten hier enthalten sein?
Unter anderem Arbeitszeit, Ferien, Überstunden sowie finanzielle Aspekte wie Spesen und berufliche Vorsorge und auch Regelungen für Krankheit, Unfall, Militärdienst und Schwangerschaft werden dort geregelt. Unsere Netzwerkpartnerin, Monika Lütolf, ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und unterstützt uns und unsere Kundinnen und Kunden.
Zudem steht die Anmeldung der Angestellten bei der AHV-Ausgleichskasse und der Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG und UVG an. Neben versicherungstechnischen Themen wird ausserdem der Aspekt Vorsorge relevant. Was ist die ideale Pensionskassenlösung für dein Unternehmen? Ab wann und wie lange übernimmt die Versicherung das Krankentaggeld? Mit Weibel Hess und Partner hat die Heimatt Gruppe einen kompetenten Experten an ihrer Seite.
Prozesse und Strukturen etablieren
Darüber hinaus festigen sich in der Wachstumsphase Prozesse und Strukturen im Unternehmen. Möglicherweise hinterfragst du bestehende Entscheidungsprozesse, deine Art zu führen oder die Aufgabenverteilung im Team. Unser Experte aus der Organisationsentwicklung Joël Lachat, MBA Strategisches Management & Leadership, nimmt sich genau dieser Themen an.
Zudem tauchen Gedanken über die erforderliche Hard- und Software auf: Mit welcher Software werden beispielsweise Rechnungen erstellt? Wie kann die Digitalisierung des Rechnungs- und Buchhaltungssysteme erfolgen? Welche Systeme unterstützen das tägliche Geschäft am effizientesten, sind intuitiv zu bedienen und denken für dich mit? Sind die nötigen Skills vorhanden, um diese Themen auch inhouse anzugehen? In puncto Hard- und Software vertrauen wir auf die Expertise unseres Netzwerkpartners unified networks AG.
Digitale Sichtbarkeit
Durch die fortschreitende Digitalisierung und das Home Office sind strukturelle Anpassungen notwendig, um Mitarbeitenden ein digitales Umfeld und somit einen ortsunabhängigen Zugriff zu gewähren. Aber nicht nur die Arbeitsweise erfordert ein digitales Mindset, sondern auch der eigene Auftritt. Ohne einen adäquaten Onlineauftritt geht es heutzutage kaum noch: In einer Zeit, in der die Suchmaschine viele wichtige Fragen beantwortet und Nutzer:innen passende Firmen vorschlägt, braucht es eine digitale Visitenkarte. Wer wachsen möchte, sollte digitales Marketing und die eigene Sichtbarkeit im Internet nicht vernachlässigen. Eine Studie der Salesforce bestätigt diese Tendenz: So haben 2021 72% der befragten KMU ihre digitale Präsenz intensiviert.
Outsourcing: Beispiel Buchhaltung
Du siehst lauter Fragezeichen, wenn es um das Thema Buchhaltung geht? Damit Geschäftsführer:innen sich auf strategische Aufgaben konzentrieren können, werden sie vermutlich Personal für die Buchhaltung einstellen. Oftmals ist es sinnvoll, diese Aufgaben auszulagern und einem Steuerberater zu überlassen. Da sich der Arbeitsaufwand zunächst in Grenzen hält, lohnt es sich zu Beginn (noch) nicht eine dedizierte Stelle zu schaffen. Durch das Outsourcing kannst du Fixkosten einsparen und zunächst die Wachstumsphase abwarten, bevor du dich personell bindest.
Entwicklungsphase eines KMUs
Ist das Unternehmen erfolgreich gewachsen und hat sich etabliert, geht es in die Entwicklungsphase über. In dieser Phase des Lebenszyklus ist das Unternehmen fähig, einen Kapitalstock aufzubauen und sich selbst zu tragen. Auch Investitionsüberlegungen zur Weiterentwicklung gewinnen an Bedeutung. Zum Beispiel werden neue Märkte in Betracht gezogen oder neue Produkte entwickelt, um den Kundenstamm zu erweitern.
Steuern sparen und Risiken minimieren
In der Entwicklungsphase rücken zudem Aspekte der Steueroptimierung erneut in den Fokus. Wie lassen sich Steuern einsparen? Was kann steuerlich geltend gemacht werden? Diese Potentiale gilt es zu nutzen. Viele Unternehmen erweitern ihre Aktivitäten in dieser Phase des Unternehmenszyklus auch auf ausländische Märkte. Hier gilt es die Mehrwertsteuer im internationalen Kontext im Blick zu behalten. Die Expertinnen und Experten der Heimatt Gruppe stehen bei Bedarf in allen Steuerfragen mit Rat und Tat zur Seite.
Viele KMU kommen im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit in Kontakt mit Wirtschaftsprüferinnen oder -prüfern. Diese werden häufig als Störfaktor betrachtet. Ihr Ziel ist es jedoch das Risiko eines Unternehmens zu minimieren. Dies könnte z.B. frühzeitiges Erkennen einer Unterbilanzierung sein, damit das Unternehmen gar nicht erst in eine finanzielle Schieflage gerät. Aber auch für Stakeholder jeglicher Art wie den Staat, Schuldner, Aktionäre, Verwaltungsrat, Banken oder die Steuerbehörde ist die Erstellung eines Prüfberichts essenziell. Stakeholder können sich so darauf verlassen, dass der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist und es seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Dies wird unter anderem bei einer Finanzierungsrunde spannend.
Ob ein Unternehmen zur ordentlichen oder eingeschränkten Revision verpflichtet ist oder sogar vollkommen davon befreit, hängt von verschiedenen Kriterien wie bspw. dem Umsatz ab. Weiterführende Informationen sind hier zu finden: Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Degeneration/Revitalisierung
In der letzten Phase befindet sich ein Unternehmen entweder in der Degeneration (Rückgang) oder Revitalisierung (Erneuerung). Rückläufige Umsatzzahlen über einen längeren Zeitraum hinweg geben beispielsweise Anreiz, zu reinvestieren oder zu verkaufen. Aber auch ein bevorstehender Ruhestand erfordert Handlungsbedarf.
Angenommen du bist Inhaber:in eines Familienunternehmens in zweiter Generation, hast selbst jedoch keine:n Nachfolger:in in der Familie, der oder die deine Tätigkeit übernehmen wird? Dann zählst du zu den knapp 90.000 Schweizer Firmen, für die eine Nachfolgeregelung bevorsteht. Eine geeignete Nachfolge für das eigene Herzensprojekt zu finden, ist ein höchst emotionales und interdisziplinäres Vorhaben. Neben einer meist mehrjährigen Planungsphase, um das Unternehmen auf einen Verkauf vorzubereiten («Fit for Transaction»), warten weitere herausfordernde Aufgaben, wie der Umgang mit stillen Reserven, den passenden Käufer finden, Steuerfragen, Erbschaftsthemen oder aber das Ausarbeiten der Verträge.
Stefan Heini, Geschäftsführer der Heimatt Gruppe, hat bereits viele Unternehmen auf ihrem Weg zur Unternehmensnachfolge begleitet und ist Experte auf diesem Gebiet.
Fazit
Die vier Phasen auf dem Lebensweg eines Unternehmens verdeutlichen vor allem eines: Unternehmen sind stetig mit neuen Herausforderungen konfrontiert, die ein hohes Mass an Fachwissen erfordern. Unsere Erfahrung zeigt, dass der Administrationsaufwand für KMU unverhältnismässig hoch ist, sobald eine externe Firma pro Disziplin konsultiert wird. Eine IT-Firma, Steuerberatung, etc. – wer kann da noch den Überblick behalten? Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, KMU eine 360 Grad Betreuung zu bieten und sie interdisziplinär zu begleiten. Während die Heimatt Gruppe viele betriebswirtschaftliche Disziplinen selbst abdeckt, ist es auch für uns unmöglich Alleskönner zu sein. Deshalb arbeiten wir in gewissen Bereichen mit Netzwerkpartnern zusammen.
Wenn auch du vor deiner nächsten Herausforderung stehst und einen Rat benötigst, kontaktiere uns gerne.
Facts and Figures: Zahlen und Fakten über die Heimatt Gruppe
Wir, die Heimatt Gruppe, sind 7 Unternehmen und 52 Mitarbeitende an drei Standorten, die KMU bei betriebswirtschaftlichen Fragen und strategischen Überlegungen zur Seite stehen. Was uns auszeichnet, welche Werte wir vertreten und wie wir strukturell aufgestellt sind, zeigt unser Facts & Figures.
Die wichtigsten Zahlen über die Heimatt Gruppe auf einen Blick:
Bist auch du auf der Suche nach einem starken Partner an deiner Seite? Wir haben den betriebswirtschaftlichen Rundumblick. Melde dich bei uns für ein unverbindliches Kennenlernen.
Gut vernetzter Sparringpartner
Stefan Heini hat mit der Heimatt Gruppe ein Unternehmen mit über 40 Mitarbeitenden an drei Standorten geschaffen. Die Gruppe ist in 10 verschiedenen Dienstleistungen wie Steuern, Wirtschaftsprüfung oder Immobilien tätig und vereint spezifisch tätige Unternehmen unter einem Dach. KMU finden bei der Heimatt Gruppe eine Rundumberatung zu allen betriebswirtschaftlichen Themen.
In einem Interview mit ROI Return on Investment verrät Stefan Heini, weshalb es die Heimatt Gruppe gibt, was diese auszeichnet und wie seine Vision und Philosophie für die Unternehmensgruppe aussieht. Jetzt lesen:
Sie sind auf der Suche nach einem starken Partner an Ihrer Seite, der mit Expertenwissen überzeugt. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Gemperli Treuhand schliesst sich der Heimatt Gruppe an
Die Heimatt Gruppe wächst weiter. Per 1. Januar 2022 schliessen sich das Sarner Unternehmen Gemperli Treuhand AG sowie die dazugehörigen Schwestergesellschaften Infanger Wirtschaftsberatung GmbH mit Sitz in Luzern und die Gesellschaft für Abschlussrevisionen GfA mit Sitz in Hergiswil der Treuhand Gruppe an. Alle Mitarbeitenden bleiben der Heimatt Gruppe erhalten und betreuen ihre bestehenden Kunden weiterhin, so auch Gerhard Gemperli, der dem Unternehmen noch einige Jahre begleitend zur Seite steht.
Die Heimatt Gruppe wächst weiter
Ab dem 1. Januar 2022 gehört Gemperli Treuhand AG, die Infanger Wirtschaftsberatung GmbH und die GfA Gesellschaft für Abschlussrevisionen AG zur Heimatt Gruppe. Dessen Volumen steigt somit auf sechs Unternehmen und 44 Mitarbeitende an. Stefan Heini, Inhaber und Unternehmensleiter der Heimatt Gruppe freut sich riesig über den neuen Zuwachs aus dem Kantonshauptort Obwalden.
«Die Firma Gemperli Treuhand AG passt als familiäres, kundennahes Unternehmen perfekt zu uns. Sie vertritt genau unsere gelebten Werte. Dass das Unternehmen in Sarnen liegt, ist ein weiterer Glücksfall, so können wir uns wie gewünscht auch geografisch ausweiten.»
– Stefan Heini, Geschäftsleiter Heimatt Gruppe
Die beiden Unternehmen Gemperli Treuhand und GfA Gesellschaft für Abschlussrevisionen werden unter ihrem bisherigen Firmennamen weiterbestehen. Die Infanger Wirtschaftsberatung GmbH soll später in die Aricon Treuhand AG der Heimatt Gruppe migriert werden. Alle Mitarbeitenden der drei Unternehmen Gemperli, Infanger und GfA werden von der Heimatt Gruppe übernommen und betreuen ihre bisherigen Kunden auch weiterhin. So auch Gerhard Gemperli, der bisherige Inhaber.
v.li.: Gerhard Gemperli, Bernadette Wallimann, Seada Oertli, Manuela Fischer, Domenica Imfeld, Sonja Degelo
Gerhard Gemperli wird den Übergang in die Heimatt Gruppe persönlich begleiten und der Gruppe noch einige Jahre unterstützend zur Seite stehen. Gemperli sieht dem Start in eine neue Ära mit einem lachenden und einem weinenden Auge entgegen:
«Unser Unternehmen wurde von meinem Grossvater gegründet und von meinem Vater weitergeführt. In dritter Generation durfte ich die Firma übernehmen und erfolgreich ausbauen. Es war nun an der Zeit eine Zukunftslösung zu suchen, welche für mich als Pensionierten und meine Mitarbeitenden passt. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Heimatt Gruppe die richtige Wahl getroffen haben. Unsere Mitarbeitenden bleiben weiterhin erster Ansprechpartner für unsere Kunden und sie profitieren zusätzllich vom grossen Netzwerk und breiten Fachwissen in der Gruppe.»